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評論文章

2020年12月16日

作者:
Christian Schliemann, European Center for Constitutional and Human Rights

Pestizidvergiftungen in Yavatmal: Betroffene wenden sich gegen Agribusiness-Riesen Syngenta

Globale Pestizid- und Saatgutproduzenten wie Bayer, Syngenta und DowDuPont werden seit langem wegen der negativen Auswirkungen ihrer Produkte auf die Umwelt, die Biodiversität, das Recht auf Nahrung und die menschliche Gesundheit kritisiert. Auch der von ihnen ausgeübte Druck auf agroökologische Praktiken und die Subsistenzlandwirtschaft wird dabei problematisiert. In jüngster Zeit werden insbesondere die in der Branche weit verbreitenden Doppelstandards genauer unter die Lupe genommen. In den Herkunftsländern der Firmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt verbotene Pestizide, z.B. In der Schweiz, in Deutschland oder anderswo in Europa, werden weiterhin dort produziert und anschließend in andere Länger exportiert. An sich bereits eine fragwürdige Praxis, die jedoch noch besorgniserregender wird, wenn diese Pestizide an Bestimmungsorte verkauft werden, an denen das Bewusstsein für die Gefahren von Pestiziden fehlt und die Anwendungsbedingungen erheblich unsicherer sind als in Europa. In letzter Konsequenz führt dies immer wieder zu Gesundheitsschäden der Anwender nach Pestizidexposition.

So auch im Herbst 2017, als Hunderte von Kleinbauern im Distrikt Yavatmal im indischen Bundesstaat Maharashtra Pestizidvergiftungen erlitten. Untersuchungen der Zivilgesellschaft ergaben, dass eine Reihe von Pestiziden bei den Vergiftungsfällen eingesetzt wurde. Eines dieser Produkte war Polo, welches den Wirkstoff Diafenthiuron enthält. Diafenthiuron wird vom Agrochemieunternehmen Syngenta mit Sitz in Basel hergestellt und vermarktet. Syngenta behauptet, es gebe keine Beweise dafür, dass ihr Produkt die Vergiftungen verursacht oder dazu beigetragen habe. Kleinbauern und ihre Familien haben jedoch Dokumente vorgelegt, nach denen das Produkt von Syngenta sehr wohl in die Vergiftungsvorfälle verwickelt zu sein scheint. Befragungen der Kleinbauern, Aussagen von Verwandten, offizielle Schriftstücke der Polizei sowie Krankenhausunterlagen deuten darauf hin, dass das Produkt Polo von Syngenta bei einer großen Anzahl von Vergiftungsvorfällen verwendet wurde. Nicht ohne Grund verbot die Landesregierung von Maharashtra Ende 2017 und erneut im Herbst 2018 vorübergehend Produkte, einschließlich solcher die Diafenthiuron enthalten, um weitere Vergiftungen zu vermeiden.

Pestizidvergiftungsfälle zu dokumentieren, ist im ländlichen Indien regelmäßig mit großen Hürden verbunden. Kleinbauern bewahren selten die Kaufbelege oder auch medizinische Behandlungsakten auf. Es ist zudem schwierig, Einkommensverluste aufgrund von Krankenhausaufenthalten oder längeren Rehabilitationsphasen zu Hause nachzuweisen, wenn Einkommen nicht dokumentiert werden können und Gehaltsabrechnungen für Landarbeiter keine gängige Praxis sind. Solche Beweise sind aber essentiell, um Schadensersatzansprüche vor den Gerichten der Heimatstaaten der Unternehmen durchzusetzen.

Trotz dieser Schwierigkeiten haben die Ehefrauen von zwei Kleinbauern, die nach einer Pestizidvergiftung gestorben sind, gemeinsam mit einem Kleinbauern, der schwere Gesundheitsschäden erlitten hat, am 17. September 2020 eine Zivilklage beim Friedensrichter in der Schweiz eingereicht. Ihre Klage basiert auf dem Schweizer Produkthaftungsrecht, das Hersteller von Produkten verpflichtet, die Verantwortung für negative gesundheitliche Auswirkungen zu übernehmen, die durch Produktfehler der von ihnen vermarkteten Produkte verursacht werden. Die Kläger bringen vor, Polo habe zu schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und zum Tod geführt, und fordern eine Entschädigung für die erlittenen Verluste. Sie argumentieren, Syngenta habe die Landwirte in der Region Yavatmal nicht ausreichend über die potenziellen Gesundheitsgefahren durch Polo informiert und trotz Kenntnis über die Nichtexistenz angemessener Schutzausrüstung die Produkte weiterhin an ungeschützte Kleinbauern vertrieben.

Zusätzlich zur Zivilklage haben 51 weitere Kleinbauern eine OECD-Beschwerde beim Schweizerischen Nationalen Kontaktpunkt (NKP) eingereicht, der die Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen durch Schweizer Firmen überwachen soll. Auch diese Gruppe von Kleinbauern erlitt Gesundheitsschäden, die von Übelkeit, Ohnmacht und längerer Bewusstlosigkeit bis hin zu neurologischen und muskulären Beschwerden reichten. Zahlreiche Bauern haben über eine Woche im Krankenhaus verbracht, und viele beklagen sich immer über anhaltende Probleme. Die Bauern heben hervor, dass Syngenta Polo trotz des Wissens vermarktet, dass die Mehrheit der Landwirte im ländlichen Indien sich der Gefahren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pestiziden nicht bewusst ist. Darüber hinaus ist oder sollte Syngenta sich der Abwesenheit von persönlicher Schutzausrüstung in der Region bewusst sein, ohne die eine sichere Verwendung des Produktes durch die Bauern unmöglich ist. Die Gruppe aus 51 Bauern fordert Syngenta daher auf, seine Verantwortung für die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und die erlittenen finanziellen Verluste anzuerkennen. Sie argumentieren weiter, dass Syngenta seine Geschäftspraktiken sofort ändern müsse, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit vieler weiterer Bauern zu schützen. Gefährliche Produkte, deren Anwendung persönliche Schutzausrüstung erfordert, sollten nicht an Kleinbauern und Landarbeiter in Indien vermarktet werden. Insbesondere, wenn diese Produkte bereits in anderen Ländern verboten sind, wie dies bei Syngentas Produkt Polo der Fall war, welches in der Schweiz und in der EU verboten ist. Polo ist in Anhang 1 der Schweizer „Prior, Informed, Consent“ (PIC)-Verordnung enthalten, in dem Produkte aufgeführt sind, die aufgrund ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt verboten oder im Einsatz beschränkt sind. Darüber hinaus hat die Schweizer Regierung erst vor wenigen Tagen beschlossen, den Export von Polo zu verbieten.

Die beiden rechtlichen Interventionen sind derzeit anhängig. Am 15.12.2020 hat der Schweizer NKP die OECD Beschwerde als zulässig erachtet und angenommen. Damit geht die Beschwerde in die nächste Phase. Sofern die beschwerdeführenden Organisationen und Syngenta zustimmen, wird ein Mediationsverfahren unter der Leitung der NKP stattfinden. Im Namen der 51 betroffenen Bauern und ihrer Familien hat die Maharashtra Association of Pesticides Poisoned Person sowie die übrigen beschwerdeführenden Organisationen bereits deutlich gemacht, dass sie dem Mediationsverfahren zustimmen. Ihnen ist insbesondere daran gelegen im Rahmen der Mediation sowohl die Frage individueller Entschädigung der betroffenen Bauern als auch eine Anpassung der Vermarktungspraxis von Syngenta in Indien zu diskutieren um weitere Vergiftungen zu verhindern. Angesichts der Tatsache, dass Syngenta selbst die Einleitung eines OECD Verfahrens noch im Dezember 2019 selbst gefordert hatte, besteht die klare Erwartung, dass auch die Firma am Mediationsverfahren teilnimmt.

Die Kläger im Zivilverfahren, sowie die sie unterstützenden Organisationen der Zivilgesellschaft warten bislang darauf, vom Friedensrichter über das weitere Verfahren unterrichtet zu werden. Auch hier ist zunächst ein Schlichtungsversuch vorgesehen. Bei dessen Scheitern, haben die Kläger*innen allerdings die Möglichkeit förmlich das Gerichtsverfahren zu beginnen.

Am 21. Oktober 2020 hat Syngenta öffentlich auf die OECD-Beschwerde und Zivilklage reagiert und seine Position bekräftigt, dass Polo nicht für die erlittenen Gesundheitsschäden verantwortlich sei. Die Bemühungen der Betroffenen zeigen schon jetzt, dass große europäische Pestizidhersteller ihre gefährlichen Produkte unvermindert außerhalb ihres Sitzstaats vermarkten. Die daraus resultierenden Vergiftungen sind Anlass genug, davon auszugehen, dass die von Syngenta durchgeführte due diligence nicht ausreicht, um die von seinen Produkten ausgehenden Risiken zu vermeiden und zu mindern. Daher erweisen sich freiwillige (CSR-)Verpflichtungen erneut als unwirksam und bestätigen, dass der Weg in die Zukunft nur in der obligatorischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte liegen kann, wie sie derzeit in der Schweiz (auch nach knapp verlorenem Referendum), in Deutschland und auf europäischer Ebene diskutiert und gefordert wird.