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UN-Leitprinzipien

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wurden vom UN Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, vorgeschlagen, und vom UN-Menschenrechtsrat im Juni 2011 verabschiedet.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wurden vom UN Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, vorgeschlagen, und vom UN-Menschenrechtsrat im Juni 2011 verabschiedet. In derselben Resolution hat der UN-Menschenrechtsrat die UN Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten ins Leben gerufen.

Mehr Informationen auf Englisch hier

Die UN-Leitprinzipien beruhen auf drei Säulen

I

Schutz

Die Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte

II

Achtung

Die Verantwortung des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte

III

Abhilfe

Zugang zu Abhilfe für Opfer unternehmensbezogener Menschenrechtsverstöße

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte