Sonder-Seminar | "Lieferkettengesetz & Menschenrechte - Was kommt auf Unternehmen zu?"
Ende Mai wird im Deutschen Bundestag voraussichtlich das Sorgfaltspflichtengesetz verabschiedet. Auf deutsche Unternehmen kommt dadurch ab 2023 eine gesetzliche Verpflichtung zur Erfüllung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Doch was heißt das für Unternehmen konkret?
Die Rechtsexperten Robert Grabosch und Christoph Engel von Schweizer Legal (Standorte Berlin & München) werden Ihnen im Detail die rechtlichen Anforderungen vorstellen:
- Welche Unternehmen werden von dem „Lieferketten-Gesetz“ betroffen sein?
- Welche Anforderungen werden für Unternehmen künftig konkret gelten?
- Welche Konsequenzen kann eine Nichterfüllung der Sorgfaltspflichten haben?
Darüber hinaus zeigen wir – Systain, Nachhaltigkeitsberatung und Expertin für Lieferketten - Ihnen praxisnah, wie Sie Ihr Unternehmen bereits jetzt auf die kommenden Anforderungen vorbereiten können.
Sie werden außerdem die Möglichkeit haben, Ihre Fragen an uns und die Rechtsexperten von Schweizer Legal zu stellen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Zahl der Teilnehmenden ist jedoch begrenzt, melden Sie sich daher so bald wie möglich an. Sie erhalten von uns spätestens eine Woche vor dem Seminar eine Rückmeldung zur Teilnahme.