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Artikel

22 Mai 2023

Autor:
SPIEGEL,
Autor:
BNN Bloomberg

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen FinFisher-Manager wegen des Verkaufs einer Überwachungssoftware zur Ausspähung der türkischen Opposition

"Anklage gegen FinFisher-Manager erhoben", 22. Mai 2023

Managern von FinFisher wird vorgeworfen, dem türkischen Geheimdienst Spähsoftware geliefert haben. Nun sollen Ex-Mitarbeiter des Softwareherstellers vor Gericht gestellt werden.

Wegen des Verkaufs einer Überwachungssoftware zur Ausspähung der türkischen Opposition hat die Staatsanwaltschaft München I gegen vier ehemalige Manager der FinFisher-Unternehmensgruppe Anklage erhoben. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben, wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte . Einer der Beschuldigten war als Finanzchef für die Exportkontrolle der Firmengruppe zuständig.

Die mittlerweile insolvente FinFisher-Gruppe entwickelte und vertrieb als eines der weltweit führenden Unternehmen in diesem Bereich Software zum Einsatz durch Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste. Mit der als FinSpy bezeichneten Spähsoftware war es möglich, die volle Kontrolle über Computer und Smartphones zu erlangen und dabei die laufende Kommunikation von deren Anwenderinnen und Anwendern zu überwachen. In Deutschland ist die Software als »Staatstrojaner« bekannt und kritisiert worden.

Angestoßen wurden die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft durch eine gemeinsame Strafanzeige von vier Nichtregierungsorganisationen, die sich für Pressefreiheit und Menschenrechte einsetzen. Von ihnen vorgelegte Analysen von IT-Experten kamen zu dem Schluss, dass die Überwachungssoftware FinSpy Mitgliedern der türkischen Oppositionsbewegung im Jahr 2017 als Android-App getarnt über eine gefälschte Webseite zum Download angeboten wurde. Die entsprechende FinFisher-Version konnte Android-Smartphones derart kompromittieren, dass die Überwacher unter anderem auf deren Adressbücher, Anwendungen, das Mikrofon, Fotos und Videos zugreifen konnten. [...]

Damit hätten die vier Beschuldigten vorsätzlich gegen Genehmigungspflichten für sogenannte Dual-Use-Güter verstoßen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Beschuldigten hätten sich damit eine »fortlaufende Einnahmequelle von erheblichem Umfang« sichern wollen. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun die Große Strafkammer des Landgerichts München I.