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Unternehmensantwort

16 Mai 2019

Antwort von Bayer

Gerne nutzen wir die Gelegenheit auf die kürzlich erschienene Publikation von INKOTA und MISEREOR „Advancing Together? Ein Jahr Bayer-Monsanto: Eine kritische Bilanz“ einzugehen. 

Als Gründungsmitglied des UN Global Compact ist Bayer schon seit Langem ein Verfechter der Menschenrechte und erkennt seine Pflichten aus den internationalen Erklärungen, Abkommen und Übereinkommen, aus nationalem Recht und aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte an. 

Dieser Verantwortung kommen wir auch beim Umgang mit unseren Lieferanten nach. Gemäß den anerkannten Standards erstattet das Unternehmen im Rahmen seiner Jahresabschlüsse über sein Engagement in diesen Bereichen Bericht. Darüber hinaus befolgen wir die einschlägigen Verhaltensregeln für multinationale Unternehmen wie jene der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der OECD. 

Auf von unseren Stakeholdern vorgebrachte Bedenken hat das Unternehmen schon immer durch den direkten Dialog oder die Förderung von Diskussionen geantwortet. Durch diese Einbindung fließen verschiedene Perspektiven und individuelle Anliegen in unsere Arbeit ein. Indem wir Konsens- und Dissensbereiche ermitteln, können wir erkennen, wo Handlungsmöglichkeiten bestehen. 

In der Publikation wurden zahlreiche Themen angesprochen, von denen viele komplex und nicht in wenigen Worten zu klären sind. Sobald wir unsere Prüfung abgeschlossen haben, werden wir gern die Gelegenheit nutzen, diese Vorwürfe und Forderungen an Bayer mit den Autoren der Publikation zu erörtern.