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Artikel

20 Feb 2019

Autor:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Arbeitsminister Heil spricht sich für verbindliche EU-Regelung zu menschenrechtlicher Sorgfalt aus

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[...] Ich schlage vor, dass unsere beiden Ressorts ein Aktionsbündnis gegen Kinderarbeit, Menschenhandel und Zwangsarbeit ins Leben rufen. Mit einem gemeinsamen Aktionsplan, neuen Initiativen und zusätzlichen Mitteln können wir wirkungsvoll zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen. [...]

[...] Ich bin überzeugt davon, dass diejenigen, die ausschließlich durch ein nationales Gesetz alle Herausforderungen in den Lieferketten meistern wollen, zu kurz greifen. Aber auch diejenigen, die klare Standards und einen nachvollziehbaren rechtlichen Rahmen für das Ende unseres wirtschaftlichen Erfolges halten, haben die Bedeutung des Themas nicht erkannt – und auch nicht die Bedürfnisse der Unternehmen, die bereits aktiv sind. [...]

Aus Sicht des BMAS sprechen daher gewichtige Gründe dafür, auch unabhängig vom Monitoring-Ergebnis zum Nationalen Aktionsplan zu einer EU-weiten klaren und nachvollziehbaren gesetzlichen Regelung zu kommen. Dies bekomme ich übrigens auch immer mehr von großen und kleinen Unternehmen unterschiedlicher Branchen gespiegelt. Eine verbindliche EU-Regelung sollte für große Unternehmen einen Prozess-Standard formulieren, um die menschenrechtliche Sorgfalt innerbetrieblich umzusetzen. Sie müsste auch für außereuropäische Unternehmen gelten, die in Europa Geschäfte betreiben. [...] Dass Unternehmen deutlich mehr Handlungs- und Rechtssicherheit brauchen, hat erst jüngst der KiK-Fall gezeigt. [...] Es wurde einmal mehr klar, wie groß gegenwärtig die rechtliche Grauzone ist, in der Unternehmen agieren müssen. Diese Unsicherheit müssen wir beseitigen. Deshalb werden wir das Ziel, in der EU einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, mit unserer EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 verfolgen. [...]

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