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Artikel

21 Apr 2020

Autor:
Investor Alliance for Human Rights

Das 'Investoren-Argument' für verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

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"The Investor Case for Mandatory Human Rights Due Diligence", 21. April 2020

Inoffizielle BHRRC-Übersetzung des oben verlinkten englischen Originals

Die unterzeichnenden 101 Investoren mit einem verwalteten Vermögen von über 4,2 Billionen US-Dollar sind der Ansicht, dass alle Wirtschaftsakteure eine Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte haben und dass der Prozess einer kontinuierlichen menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung zentrale Voraussetzung für Unternehmen ist, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Wir sind auch der Meinung, dass Regierungen die Pflicht haben, durch wirksame Regulierungsmaßnahmen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu gewähren, insbesondere dort, wo freiwillige Maßnahmen von Unternehmen weiterhin erhebliche Lücken beim Schutz der Menschenrechte lassen.

Wir fordern daher alle Regierungen auf, verbindliche Anforderungen für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten (human rights due diligence) von Unternehmen, die innerhalb ihrer Jurisdiktionen ansässig oder geschäftstätig sind, zu entwickeln, umzusetzen und durchzusetzen oder Regulierungssysteme dort, wo sie bereits bestehen, weiter zu stärken...

Als Mitglieder der Investorengemeinschaft fordern wir die Regierungen nachdrücklich auf, Unternehmen zur Durchführung robuster Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt zu verpflichten, da diese Art von Regulierung: 

1. Materiell gut für Unternehmen, Investoren und die Wirtschaft ist;
2. Wesentlich ist, um angesichts einer wachsende Zahl von Regierungen, die diesen Schritt bereits gehen, Einheitlichkeit und Effizienz zu schaffen; und
3. Ein notwendiges Element für uns Investoren darstellt, um unserer eigenen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden...