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Artikel

3 Dez 2024

Autor:
European Commission,
Autor:
Europäische Kommission

EU: Europäisches Parlament und Rat einigen sich auf zusätzliche 12-monatige Übergangsfrist für die EU-Entwaldungsverordnung

"Kommission begrüßt vorläufige Einigung über zusätzliche Übergangsfrist für die EU-Entwaldungsverordnung," 3. Dezember 2024

Die Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag der Kommission, eine zusätzliche Übergangsfrist von 12 Monaten zu gewähren. Dadurch wird eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sichergestellt und gleichzeitig ihre Integrität gewahrt. Der Kommissionsvorschlag ist eine Reaktion auf die Rückmeldungen internationaler Partner, Mitgliedstaaten und Unternehmen zum Stand der Vorbereitungen und soll allen Beteiligten ausreichend Zeit für die Vorbereitung geben.

Nach der förmlichen Annahme wird das Gesetz am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten. Auf diese Weise können sich Drittländer, Mitgliedstaaten, Marktteilnehmer und Händler ein weiteres Jahr auf die Durchführung der Verordnung vorbereiten...

In der Zwischenzeit wird die Kommission weitere Klarstellungen zu den Rechtsvorschriften vornehmen und weitere Vereinfachungen im Einklang mit den Zielen der Verordnung durch Aktualisierungen der Leitlinien und des Dokuments mit häufig gestellten Fragen prüfen. 

Der Vorschlag der Kommission war Teil eines umfassenderen Pakets von Unterstützungsmaßnahmen, das am 2. Oktober veröffentlicht wurde und zusätzliche Leitlinien und einen stärkerenRahmen für die internationale Zusammenarbeit umfasste, um globale Interessenträger, Mitgliedstaaten und Drittländer bei ihren Vorbereitungen auf die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung zu unterstützen. Die Kommission beabsichtigt, das Länder-Benchmarking-System im Dialog mit den meisten betroffenen Ländern so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2025 fertigzustellen. Das Informationssystem, in dem Unternehmen ihre Sorgfaltserklärungen registrieren, wird am 4. Dezember in Betrieb genommen.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die gezielte Änderung der EU-Entwaldungsverordnung förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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