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Der Inhalt ist auch in den folgenden Sprachen verfügbar: English

Bericht

30 Jun 2023

Autor:
International Trade Union Confederation

Globaler Rechtsindex des IGB 2023: Arbeitnehmerrechte seit zehn Jahren unter Beschuss

Die zehnte Ausgabe des maßgeblichen Globalen Rechtsindex macht deutlich, dass die globale Lebenshaltungskostenkrise in jeder Region der Welt mit erheblichen Verletzungen der Rechte arbeitender Menschen einhergegangen ist. [...]

Von Eswatini bis Myanmar, Peru bis Frankreich, Iran bis Korea, überall wurden Arbeitnehmerforderungen nach der Wahrung ihrer Rechte bei der Arbeit ignoriert und Proteste von staatlicher Seite aus mit zunehmender Brutalität erwidert.

Die zehn schlimmsten Länder für erwerbstätige Menschen sind im Jahr 2023 Ägypten, Bangladesch, Belarus, Ecuador, Eswatini, Guatemala, Myanmar, Tunesien, die Philippinen und die Türkei.

Aus dem Index 2023 geht hervor, dass die festgestellten Arbeitnehmerrechtsverletzungen Rekordhöhen erreicht haben. Der vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) veröffentlichte Globale Rechtsindex ist hier abrufbar. Er dokumentiert Rechtsverstöße und nationale Ratings, die nach Ländern und Regionen betrachtet werden können.

Der Index liefert eine umfassende Übersicht über Arbeitnehmerrechte in der Gesetzgebung von 149 Ländern, einschließlich deren Ranking, und damit die einzige Datenbank ihrer Art.

Rechtsverletzungen auf neuem Höchststand wurden u.a. in folgenden Bereichen verzeichnet:

  • 9 von 10 Ländern haben das Streikrecht verletzt. In Kanada, Togo, Iran, Kambodscha und Spanien wurden arbeitende Menschen aufgrund von Streiks strafrechtlich belangt oder entlassen.
  • 77% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von oder den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen. Wanderarbeitskräften, Hausangestellten, Zeitarbeitskräften, Beschäftigten in der informellen Wirtschaft, von Plattformunternehmen und in Sonderwirtschaftszonen wurde das Recht auf Vereinigungsfreiheit verweigert. Burundi, Haiti, Indien, die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate gehörten zu den Ländern, in denen Beschäftigte von einer Gewerkschaftsvertretung ausgeschlossen waren.
  • Das Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit wurde in 42% der Länder eingeschränkt, und protestierende Beschäftigte wurden von der Polizei häufig brutal angegriffen. In Frankreich wurden rechtmäßige Proteste von der Polizei mit Gewalt, willkürlichen Festnahmen und Tränengas erwidert. Im Iran wurden Lehrkräfte wegen ihrer Teilnahme an den landesweiten Demonstrationen am 1. Mai festgenommen und von der Polizei verprügelt.

Weitere wichtige Ergebnisse sind:

  • 8 von 10 Ländern haben das Tarifverhandlungsrecht verletzt. In den Niederlanden, in Nordmazedonien, Simbabwe, Honduras, Indonesien, Montenegro und Serbien wurde das Recht der Beschäftigten auf Tarifverhandlungen erheblich eingeschränkt.
  • 73% der Länder haben die Zulassung von Gewerkschaften behindert oder Gewerkschaften verboten, darunter Belarus, Myanmar, Hongkong, die Zentralafrikanische Republik und Guatemala.
  • In 69 Ländern wurden Beschäftigte festgenommen und inhaftiert, wobei in Myanmar, Hongkong, der Dominikanischen Republik, Indien und der Türkei prominente führende Gewerkschaftsvertreter*innen ins Visier genommen wurden.
  • In 65% der Länder hatten Beschäftigte keinen oder eingeschränkten Zugang zur Justiz. In Simbabwe, China und Kasachstan wurden führende Gewerkschaftsvertreter*innen und Arbeitnehmerrechtsverfechter*innen aus fadenscheinigen Gründen angeklagt, und ihre Gerichtsverfahren waren vielfach von Unregelmäßigkeiten geprägt.

[...]

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