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Artikel

16 Mär 2021

Autor:
INKOTA-Netzwerk

INKOTA-Infoblatt und Onlineseminar am 23. März: Frauenrechte im Bergbau

  1. März 2021

INKOTA-Infoblatt: Frauenrechte im Bergbau

Frauen sind in vielerlei Hinsicht vom Bergbau betroffen: als Arbeiterinnen in den Minen oder als Anwohnerinnen in den Abbaugebieten. Zum einen sind weibliche Bergarbeiterinnen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen strukturell und rechtlich benachteiligt. Zum anderen werden die Rechte von Frauen und Mädchen in vielen Bergbauregionen in besonderem Ausmaß verletzt...

Durch die ohnehin gefährlichen Arbeitsbedingungen und gesundheitlichen Belastungen wie das Einatmen von Feinstaub und die Berührung mit toxischen Materialien bei häufig nicht vorhandener Schutzkleidung sind sie hohen Risiken in Bezug auf ihre Sicherheit und ihre reproduktive Gesundheit ausgesetzt. Im informellen Kleinbergbau haben Frauen zudem keinerlei Anspruch auf bezahlten Mutterschutz. Durch den finanziellen Druck müssen sie in vielen Fällen weiterarbeiten...

Frauen werden in ihren Gemeinden oft nicht in die Konsultations- und Entscheidungsprozesse rund um den Bergbau eingebunden. Dadurch haben sie wenig bis gar kein Mitspracherecht, wenn es um den Verkauf von Landkonzessionen an einen Bergbaukonzern geht und sind oft von Entschädigungen ausgeschlossen...

Frauen und Mädchen in Abbaugebieten, insbesondere indigene Frauen, sind vermehrt Opfer von geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt wie Vergewaltigungen...

Proteste im Rohstoffsektor enden oft tödlich. 2019 wurden 50 Aktivist*innen, die sich gegen Bergbauprojekte einsetzten, ermordet - teilweise im Auftrag von den Unternehmen selbst...

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat 2019 ein gemeinsames Statement mit der Multistakeholder Initiative Women‘s Rights and Mining (WRM) zur Implementierung von gendergerechter Sorgfalt und der Garantie von Frauenrechten in Rohstofflieferketten herausgegeben... 2019 wurde ein UN-Leitfaden herausgebracht, der die Gender-Dimension der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aufzeigt. Staaten werden dazu angehalten, ein Gender-Kapitel in ihren Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu integrieren und genderspezifische Leitlinien für unternehmerische Sorgfaltspflichten zu entwickeln. Konkrete Umsetzungsvorschläge für gesetzliche Regulierungen kommen u. a. vom transnationalen Bündnis Feminists for Binding Treaty, ActionAid4 und der deutschen Zivilgesellschaft. Sie fordern Staaten dazu auf, Unternehmen zu Geschlechtergerechtigkeit in ihren Lieferketten zu verpflichten, u. a. durch geschlechtergerechte Risikoanalysen und Maßnahmen sowie diskriminierungsarme Beschwerdemechanismen. Damit Frauen sich auch wirklich gegen Diskriminierung wehren können, sollte der jeweilige Staat zudem einen sicheren Raum für Menschenrechtsverteidigerinnen schaffen und den Zugang von Frauen zu Gerichten und damit zur Entschädigung erleichtern...

Online-Seminar zu Frauenrechten im Bergbau

Wenn du mehr über die Lebensrealitäten von Frauen im Bergbau auf den Philippinen erfahren möchtest und dich für ein geschlechtergerechtes Lieferkettengesetz interessierst, dann melde dich hier für das englischsprachige Online-Seminar an:

Dienstag, 23. März 2021, ab 14:00 Uhr: online
Women's Rights in Mining & the potential of Gender-responsive Due Diligence Regulation

Referent*innen:

  • Judy Pasimio, Koordinatorin von LILAK - Purple Action for Indigenous Women’s Rights, Philippinen
  • Lynn Gitu, Leiterin des Programms der englischsprachigen Region der Großen Seen von IMPACT, Uganda
  • Karolin Seitz, Leiterin des Programmbereichs Wirtschaft und Menschenrechte beim Global Policy Forum und Koordinatorin der Treaty Alliance Deutschland

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