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27 Mär 2019

Autor:
Auswärtiges Amt

Monitoring des Nationalen Aktionsplanes Wirtschaft und Menschenrechte

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Am 26. März 2019 hat das Auswärtige Amt der Öffentlichkeit die Herangehensweise und den Zeitplan des NAP-Monitorings vorgestellt...

Die wesentlichen Informationen zum Stand des NAP-Monitorings wurden zudem in einem zusammenfassenden Bericht veröffentlicht..

Das Ergebnis des Monitorings wird eine Grundlage für die Entscheidung im Jahr 2020, welche weiteren Schritte die Bundesregierung dann im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte unternehmen wird. Das kann gesetzliche Maßnahmen beinhalten...

In einem Brief, den fünf Bundesminister im Namen des IMA im November 2018 versandt haben, bittet die Bundesregierung alle Unternehmen, die vom NAP-Monitoring erfasst werden, um ihre aktive Teilnahme an der Befragung...

Im September 2018 hat die vorbereitende Erhebungsphase des Monitorings begonnen. Als Arbeitsgrundlage für das Vorgehen in dieser Phase diente der so genannte „Inception Report“. Im Inception Report findet sich auch die Grobplanung für die Erhebungsphasen 2019 und 2020...

Die im NAP verankerten Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gelten als umgesetzt, wenn ein Unternehmen alle fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt angemessen eingeführt hat. Das Monitoring berücksichtigt auch die Möglichkeit, dass ein Unternehmen schlüssige Gründe haben kann, warum es von einzelnen Risiken nicht betroffen ist oder bestimmte Verfahren und Maßnahmen (noch) nicht umsetzen kann. Der Fragebogen wird für diese Fälle eine Erklärungsmöglichkeit vorsehen (Comply or Explain-Mechanismus)...

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