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Artikel

27 Aug 2018

Autor:
Auswärtiges Amt

Monitoring des Nationalen Aktionsplanes Wirtschaft und Menschenrechte

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Die Bundesregierung überprüft im Rahmen eines Monitorings in den Jahren 2018 bis 2020, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen ihrer im NAP verankerten Sorgfaltspflicht nachkommen. Diese Art des NAP-Monitoring ist die weltweit erste und bisher einzige Maßnahme dieser Art...

Das Ergebnis des Monitorings wird eine Grundlage für die Entscheidung im Jahr 2020, welche weiteren Schritte die Bundesregierung dann im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte unternehmen wird.  Das kann gesetzliche Maßnahmen beinhalten...

Im Herbst 2018 beginnt das Monitoring mit einer vorbereitenden Erhebungsphase...

Im Fokus stehen Erkenntnisse, die die Entwicklung eines hochwertigen Erhebungsinstruments (Fragebogen) und eines verlässlichen Beurteilungsstandards für die Folgeerhebungen in den Jahren 2019 und 2020 ermöglichen. Die Befragung ist absolut vertraulich und Unternehmen werden individuell betreut.

Für die erste Phase werden Unternehmen aus der Zielgruppe in Deutschland ansässiger Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ausgewählt, die in Bezug auf ihre Größe und Branchenzugehörigkeit typische und möglichst unterschiedliche Charakteristika der deutschen Wirtschaft abbilden...

Bei Interesse an einer Teilnahme in der explorativen Erhebungsphase können sich Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen bis zum 07. September 2018 bei der  Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft per E-Mail unter [email protected] melden.