abusesaffiliationarrow-downarrow-leftarrow-rightarrow-upattack-typeburgerchevron-downchevron-leftchevron-rightchevron-upClock iconclosedeletedevelopment-povertydiscriminationdollardownloademailenvironmentexternal-linkfacebookfiltergenderglobegroupshealthC4067174-3DD9-4B9E-AD64-284FDAAE6338@1xinformation-outlineinformationinstagraminvestment-trade-globalisationissueslabourlanguagesShapeCombined Shapeline, chart, up, arrow, graphLinkedInlocationmap-pinminusnewsorganisationotheroverviewpluspreviewArtboard 185profilerefreshIconnewssearchsecurityPathStock downStock steadyStock uptagticktooltiptwitteruniversalityweb
Artikel

15 Okt 2015

Autor:
Dr. Nicolas Bueno, Sophie Scheidt

Rechtsgutachten: Die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten bei Auslandsaktivitäten

Alle Tags anzeigen

...Das Ziel des Gutachtens ist es, zu erklären welche Sorgfaltspflichten Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten im Hinblick auf die Beachtung von Menschenrechten treffen. Welche Erwartungen bestehen an Unternehmen bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten? Diese Studie steht im Zusammenhang mit dem Rechtsgutachten zum Menschenrechtsschutz bei Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen und ist in diesem Kontext zu lesen.1 Die Frage nach dem anwendbaren Recht oder der gerichtlichen Zuständigkeit bei Menschenrechtsverletzungen durch Aktivitä- ten von Unternehmen im Ausland wird in dieser Studie jedoch nicht im Weiteren erörtert werden.2 Das Gutachten vergleicht die Rechtslage in Österreich, in der Schweiz und in Deutschland. Einleitend werden die Anforderungen an Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten nach dem internationalen Standard präsentiert. Die hierfür maßgeblichen Referenznormen sind die UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechte3 und die OECD–Leitsätze für multinationale Unternehmen4 (I)....