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Artikel

21 Sep 2018

Autor:
Margarete Bause, Bündnis 90 Die Grünen

Unternehmen müssen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen

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Zur Verabschiedung des Berichts über die Überprüfung Deutschlands im Länderverfahren des UN-Menschenrechtsrats erklärt Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechtspolitik

Endlich sagt die Bundesregierung die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt und der ILO-Konvention 169 zum Schutz der Rechte indigener Völker zu. Diese Schritte sind seit langem überfällig, und den Worten müssen nun Taten folgen. 

Wir fordern seit Langem die Ratifizierung des Zusatzprotokolls. Wie ernst es die Koalition diesmal meint, kann sie beweisen, indem sich unserem Antrag dazu im Bundestag anschließt.

 Dass die Bundesregierung sich weiter der Umsetzung verbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten für Unternehmen verweigert und unbeirrt auf Freiwilligkeit setzt, ist nicht nachvollziehbar. Zurecht prangert heute auch das Forum Menschenrechte an, dass die Aktivitäten deutscher Unternehmen immer wieder Verarmung, Vertreibung und Menschenrechtsverletzungen im Ausland nach sich ziehen.

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