abusesaffiliationarrow-downarrow-leftarrow-rightarrow-upattack-typeburgerchevron-downchevron-leftchevron-rightchevron-upClock iconclosedeletedevelopment-povertydiscriminationdollardownloademailenvironmentexternal-linkfacebookfiltergenderglobegroupshealthC4067174-3DD9-4B9E-AD64-284FDAAE6338@1xinformation-outlineinformationinstagraminvestment-trade-globalisationissueslabourlanguagesShapeCombined Shapeline, chart, up, arrow, graphLinkedInlocationmap-pinminusnewsorganisationotheroverviewpluspreviewArtboard 185profilerefreshIconnewssearchsecurityPathStock downStock steadyStock uptagticktooltiptwitteruniversalityweb
Artikel

21 Sep 2018

Autor:
Naomi Bader, ZEIT Online

Opfer von Menschenrechtsverletzungen sollten am Unternehmenshauptsitz klagen können, fordert Miseroer-Experte

Mehr Informationen, inkl. Kommentare der Unternehmen, zu dem im Artikel erwähnten Verfahren gegen KiK finden Sie hier, und zum Verfahren gegen Lahmeyer finden Sie hier.

"Vereinte Nationen: 'Opfer von Menschenrechtsverletzungen sollen klagen können'", 19 September 2018

Die Vereinten Nationen verhandeln über ein völkerrechtliches Abkommen, das Staaten verpflichten soll, die Wahrung der Menschenrechte entlang internationaler Lieferketten per Gesetz zu garantieren. Deutschland und die EU setzten bisher vor allem auf freiwillige Selbstregulierung. Ab Oktober soll in Genf wieder verhandelt werden...

Armin Paasch, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte des bischöflichen Hilfswerks Misereor, sagt: Deutschland und die EU dürfen sich den UN-Verhandlungen nicht verweigern...

Was würde das UN-Abkommen ändern? ... Die Staaten würden sich verpflichten, den Unternehmen gesetzlich vorzuschreiben, auch in Auslandsgeschäften ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Opfer von Menschenrechtsverletzungen sollen Konzerne auch vor Gerichten an ihrem Hauptsitz verklagen können...

Das Abkommen wurde bereits im vergangenen Jahr in Genf besprochen... Was hat sich seither geändert? ... Es ist nicht mehr die Rede davon, dass Unternehmen selbst völkerrechtlich dazu verpflichtet werden sollen, die Menschenrechte zu achten. Stattdessen werden die Staaten verpflichtet, entsprechende Gesetze und verbindliche Vorgaben zu formulieren. Das ist ein Punkt, auf den die EU stark gepocht hatte...

[D]erzeit hat die EU noch nicht entschieden, ob sie an den Verhandlungen im Oktober überhaupt teilnehmen will... Einzelne Mitgliedsstaaten wie Deutschland scheinen sich dagegen auszusprechen. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass der Vertragstext konkreter und damit riskanter für sie wird...