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文章

2022年3月30日

作者:
Initiative Lieferkettengesetz, CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Forum Menschenrechte & der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO)

Behördliche Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes: Anforderungen aus zivilgesellschaftlicher Sicht

März 2022

Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für knapp 900 Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen und ab dem 1. Januar 2024 für etwa 4.800 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Das Gesetz verpflichtet diese Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards nachzukommen.

Das Gesetz entfaltet präventive Wirkung, indem Unternehmen ihr Verhalten ändern und Schäden an Mensch und Umwelt durch vorsorgende Maßnahmen vorbeugen müssen. Verstoßen die Unternehmen gegen die im LkSG geregelten Sorgfaltspflichten, handeln sie ordnungswidrig und können von der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), mit Bußgeldern belegt werden, die sich an der Schwere des Vergehens wie auch am Gesamtumsatz des Unternehmens orientieren.

Die Initiative Lieferkettengesetz, das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, das Forum Menschenrechte und der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) haben sich für ein starkes und wirksames Lieferkettengesetz eingesetzt, das sowohl präventiv wirkende behördliche Kontrollen als auch eine zivilrechtliche Haftungsregel zum Ausgleich individueller Schäden enthält. Aufgrund des massiven Widerstands von Wirtschaftsverbänden, des CDU-Wirtschaftsrats und des damaligen Bundeswirtschaftsministers Altmaier fehlt dem LkSG aber eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage. Umso wichtiger ist, dass die behördliche Durchsetzung hohen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen genügt und die vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene praktisch nutzbar gemacht werden.

Mit diesem Papier wenden sich die unterzeichnenden Verbände an alle am Aufbau der neuen BAFA-Einheit beteiligten Personen, die Bundesregierung sowie den Bundestag, um relevante Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren aus Menschenrechtsperspektive aufzuzeigen. Die vom Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte und Shift herausgegebene Handreichung zur effektiven behördlichen Durchsetzung von Sorgfaltspflichten (vgl. Kasten im Anhang) stellt dabei ebenso eine Grundlage dar wie die Expertise und praktischen Erfahrungen zivilgesellschaftlicher Organisationen.

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