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文章

2019年7月24日

作者:
Deutsches Institut for Menschenrechte

DIMR-Stellungnahme zum Gesetzentwurf des BMWi zur Umsetzung der EU-Konfliktmineralienverordnung

"Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWi zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette", 8. Juli 2019

Das Europäische Parlament und der Rat haben bereits am 17. Mai 2017 eine Verordnung zur "Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten" veröffentlicht. Eine Verordnung der EU muss nicht erst in nationales Gesetz überführt werden, sondern gilt unmittelbar. Allerdings muss es ein Durchführungsgesetz geben, durch welches die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Verordnung national auch wirkt. Hierzu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Anfang Juni 2019 einen Referentenentwurf vorgelegt. Aus menschenrechtlicher Perspektive kann die Verordnung national allerdings nur dann wirkungsvoll sein, wenn das Durchführungsgesetz einen Sanktionsmechanismus vorsieht und minimalen Transparenzansprüchen genügt. Beides kommt im aktuellen Entwurf zu kurz beziehungsweise gar nicht vor. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht...

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