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20 三月 2025

作者:
ECCHR

Pressestatement | Koalitionsverhandlungen: Das Lieferkettengesetz ist ein Erfolg

"Koalitionsverhandlungen: Das Lieferkettengesetz ist ein Erfolg"

SPD und CDU/CSU verhandeln in diesen Tagen eine Koalition unter einem voraussichtlichen Bundeskanzler Friedrich Merz. Erste Ergebnisse könnte es schon in den kommenden Tagen geben. Teil dieser Verhandlungen ist das Lieferkettengesetz, das 2021 unter der damaligen Großen Koalition verabschiedet worden ist. Heute zeigt sich: Das Gesetz ist ein Erfolg nicht nur für die Menschenrechte, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil für deutsche Unternehmen. Trotzdem braucht es eine Weiterentwicklung. Diese Punkte sollten in den Koalitionsverhandlungen beachtet werden:

  1. Das LkSG wirkt. Es wird gebraucht und darf nicht ausgesetzt werden.
    Miriam Saage-Maaß, ECCHR-Legal Director und Expertin für das LkSG sagt: “Freiwillige unternehmerische Selbstverantwortung reicht nicht aus. Wir brauchen menschenrechtliche Leitplanken. Sie garantieren nicht nur gute Arbeit, sondern machen die deutsche Wirschaft zukunftsfähig”. Das beweist exemplarisch eine empirische Studie der Bundesregierung von 2020. Diejenigen, zu deren Schutz das Gesetz erlassen wurde, Arbeitnehmer*innen und betroffene Gemeinschaften entlang der Lieferkette großer deutscher Unternehmen, berichten zudem: Das Gesetz zeigt erste Erfolge und verbessert die Situation der Menschenrechte! Faire Arbeitsbedingungen, der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen und die Rettung von Menschenleben - das ist das Versprechen des LkSG. Oder wie es der damalige Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) ausdrückte: “Nie wieder Rana Plaza!” Die künftige Koalition darf diese Errungenschaften nicht aufs Spiel setzen!
  2. Deutschland ist ein Vorbild – Rückschrittsverbote untersagen es, dahinter zurückzufallen.
    Durch das LkSG haben Unternehmen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil, wenn in absehbarer Zeit auch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in Kraft tritt. “Deutschlands Vorreiterrolle bedeutet aber auch eine völkerrechtliche Verpflichtung,” so Lisa Pitz, Legal Advisor beim ECCHR. “Nicht nur Art. 1 Abs. 2 CSDDD enthält ein Verschlechterungsverbot! Bei einer Abschwächung des Gesetzes müsste sich Deutschland auch vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verantworten. Art. 2 Abs. 1 IPwskR verbietet es, hinter ein einmal erreichtes menschenrechtliches Schutzniveau zurückzufallen.”
  3. Das Gesetz muss effektiver werden - wir haben zwei Jahre Umsetzungserfahrung.
    Die letzten zwei Jahre Umsetzungserfahrung mit dem LkSG haben gezeigt, wo das LkSG bereits gut  funktioniert – z.B. um Unternehmen an einen Tisch zu bringen mit Gewerkschaften oder die Zahlung angemessener Löhne durchzusetzen – und wo es (noch) nicht funktioniert – z.B. bei der mangelnden Einbeziehung Betroffener in behördliche Verfahren oder bei der fehlenden Unterbindung der Abwälzung von Risiken durch große Unternehmen auf KMUs. Dazu nochmals Miriam Saage-Maaß, Legal Director am ECCHR: “Wir als ECCHR haben mit unserer Fallarbeit in den letzten zwei Jahren wertvolle Erfahrungen gesammelt. Diese müssen wir nutzen, um das Gesetz noch effektiver zu machen!”
  4. Das Lieferkettengesetz ist zeitgemäß, liegt im internationalen Trend und produziert keine zusätzliche Bürokratie.
    Deutsche Unternehmen sind weder die einzigen noch die ersten, die gesetzlich zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz verpflichtet sind. Bereits 2017 hat Frankreich, im Jahr 2023 immerhin zweitwichtigster deutscher Export-Handelspartner, ein entsprechendes Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Auch in Ländern wie Großbritannien, der Schweiz, Norwegen, Australien, Südkorea, Mexiko, Brasilien, Japan und Kanada gibt es verschiedene Typen von Sorgfaltspflichtengesetzen entweder bezüglich Menschenrechte im Allgemeinen oder bezüglich spezifischer Themen wie moderne Sklaverei oder Kinderarbeit. Und unter dem Stichwort ESG drängen die Finanzmärkte seit Jahren darauf, dass Unternehmen ihr soziales und ökologisches umweltrechtliches Engagement entsprechend ausweisen. Menschenrechte und Umweltschutz sind also kein optionales Beiwerk - sie gehören zum Kernbereich unternehmerischer Verantwortung. Das Lieferkettengesetz schafft also keine Bürokratie, sondern macht zukunftsfähig.

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