UN-Menschenrechtsrat zu Überprüfung Deutschlands im Länderverfahren (UPR)
Am heutigen Donnerstagvormittag, 20. September 2018, wurde der Bericht zum UN Länderprüfverfahren Universal Periodic Review (UPR) zu Deutschland vom UN Menschenrechtsrat verabschiedet. Das FORUM MENSCHENRECHTE nahm im Plenum des Rates dazu mündlich Stellung.
Der Repräsentant des Forums, Dr. Theodor Rathgeber, fand zunächst anerkennende Worte für die Bundesregierung, die sich der Aufgabe mit Engagement entledigt hatte, im Vorfeld des UPR-Prozesses Nichtregierungsorganisationen in Deutschland hinreichend zu konsultieren.
Der Forumsvertreter zeigte sich ebenfalls erfreut, dass die Bundesregierung 209 der 259 Empfehlungen anderer Staaten akzeptiert habe; darunter die Zusage, das Zusatzprotokoll zum UN Sozialpakt sowie die ILO Konvention 169 zu indigenen Völkern zu ratifizieren.
Nicht überzeugend fand der Forumsvertreter, dass die Empfehlungen zu menschenrechtlichen Verpflichtungen deutscher Unternehmen nicht akzeptiert wurden. So hatte die Schweiz im mündlichen Anhörungsverfahren im Mai 2018 der Bundesregierung empfohlen, sich gemäß den UN- Leitlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten der Initiative zum Pflichtenkanon der extraktiven Industrie anzuschließen. Die Weigerung entspreche nicht der sonstigen Rhetorik der Bundesregierung, gerade wenn es um freiwillige Vereinbarungen gehe.