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المقال

22 فبراير 2021

الكاتب:
David Krebs via Verfassungsblog

Kommentar zum Entwurf für ein Lieferkettengesetz: "Immerhin ein Kompromiss"

21. Februar 2021

Das Lieferkettengesetz kommt. Nach jahrelangem Ringen haben sich die Koalitionspartner auf einen Referentenentwurf verständigt... Der Streit um die Deutungshoheit über den Entwurf ist nun voll entbrannt...

Tatsächlich ist auf Druck der Wirtschaftsverbände der Referentenentwurf deutlich weniger weitgehend als die ursprünglichen Überlegungen für ein Lieferkettengesetz. Das gilt vor allem für die gestrichene zivilrechtliche Haftung und noch mehr für die Beschränkung der Sorgfaltspflicht auf die unmittelbaren Zulieferer: Es vermag kaum zu überzeugen, dass nicht einmal die Risikoanalyse – das Fundament der Sorgfaltspflicht – systematisch tiefer in die Lieferkette schauen muss als bis zu den unmittelbaren Vertragspartnern. Denn viele der menschenrechtlich besonders problematischen Konstellationen finden sich gerade in der tieferen Lieferkette – etwa Kinderarbeit bei der Rohstoffförderung, z.B. in Kobaltminen. Hier werden sich Menschenrechtsverletzungen mit dem gewählten Regelungsansatz kaum verhindern lassen. Die anlassbezogene Erweiterung der Sorgfaltspflicht auf die tiefere Lieferkette bei Kenntnis von Missständen löst das Problem nicht. Im Gegenteil: Die Anreizstruktur dieses Mechanismus’ hemmt freiwillige Risikoanalysen hinsichtlich der mittelbaren Zulieferer.

Was die Durchsetzung der Sorgfaltspflicht betrifft, so leistet der Entwurf jedoch Pionierarbeit: Der detailliert ausgestaltete behördliche Vollzug wird in dieser Form weltweit erstmals zur Durchsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten eingesetzt...

[A]uch ein wirksamer behördlicher Vollzug wird die fehlenden verhaltenssteuernden Anreize einer Haftungsregelung nicht voll kompensieren können. Im Ergebnis würden sich die beiden Mechanismen in einem optimalen enforcement mix vielmehr gegenseitig ergänzen.

Hinsichtlich der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bleibt der RefE hinter dem französischen Gesetz zurück...

Das Lieferkettengesetz ist ein Kompromiss, aber auch ein Anfang... Der mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2011 angestoßene, weltweite Trend zu mehr Unternehmensverantwortung lässt sich nicht mehr aufhalten. Mit dem Richtlinienvorschlag des EP-Rechtsausschusses und dem parallel dazu von der Kommission angestoßenen Legislativvorhaben zeichnen sich schon jetzt die nächsten Schritte in dieser Richtung ab.

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