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المقال

11 فبراير 2019

الكاتب:
Eva-Maria Reinwald, SÜDWIND-Institut

Südwind-Institut begrüßt Vorstoß für verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

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Laut Medienberichten hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen noch unveröffentlichten Gesetzesentwurf erarbeitet, der Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte in ihren Wertschöpfungsketten zu achten. Das SÜDWIND-Institut begrüßt die Initiative und appelliert an die Bundesregierung, endlich verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen zu beschließen. [...]

Ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfalt ist auch im Interesse von Unternehmen, die nicht mehr länger die Augen vor menschenrechtlichen Missständen verschließen möchten: „Wenn Unternehmen statt kosmetischer Korrekturen in nachhaltig wirksame Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte investieren wollen, erfordert dies oft, dass sie langfristige Veränderungen implementieren und ihre Geschäftsmodelle umstellen. Unternehmen brauchen für alle Marktteilnehmer verbindliche Regeln, die sicherstellen, dass Ausgaben zur Achtung der Menschenrechte nicht länger einen Wettbewerbsnachteil darstellen“, erläutert Eva-Maria Reinwald, Expertin für das Thema Globale Wirtschaft und Menschenrechte bei SÜDWIND. [...]

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