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Artikel

12 Apr 2018

Autor:
Melanie Reinsch, Berliner Zeitung

Datenschützer und Bürgerrechtler begrüßen neues EU-Datenschutzgesetz als gut, aber unvollständig

[D]ie europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGV) [...] hat vor allem zum Ziel, die Rechte der Nutzer zu stärken und mehr Transparenz bei der Verarbeitung persönlicher Daten zu schaffen.  Datenschützer, Netzexperten und Bürgerrechtler sehen in der Verordnung einen Meilenstein. Denn Unternehmen sind nun aufgefordert, sich sehr detailliert mit dem Datenschutz auseinanderzusetzten…

Die Datenschutzverordnung sei ein „wirksamer und wichtiger Schritt für die Nutzerrechte und für europäische Datenschutzstandards“.  „Aber bei neuen Technologien wie Algorithmen und künstliche Intelligenz greift die Verordnung zu kurz“, schränkt Müller-Eiselt ein...

Zum einen sei die Verordnung bei vielen automatisierten Entscheidungen nicht anwendbar. Und zum anderen schütze sie nicht vor gesellschaftlich relevanten Risiken, die über das Datenschutzinteresse des Einzelnen hinausgingen... Die Datenschutzgrundverordnung sei auf Individuen ausgelegt, nicht auf Gruppen oder gesellschaftliche Interessen...

„Und das kann zu systematischer Diskriminierung führen“, so der Digitalisierungsexperte…

Sie bemängeln jedoch, dass die DSGV keine Möglichkeiten schaffe, einen „konkreteren Einblick in die die Funktionsweisen solcher System zu bekommen...

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