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Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung: Handlungsbedarf für Schweizer Unternehmen
Ab 25. Mai 2018 – in 18 Monaten – gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU. Sie bringt ein einheitliches Datenschutzrecht für alle Mitgliedsstaaten der EU. Das neue Recht ist global anwendbar und gilt für alle Unternehmen, die Personen in der EU Waren- oder Dienstleistungen anbieten oder das Verhalten von Personen in der EU analysieren, zum Beispiel auf ihrer Website oder App. Auch Schweizer Unternehmen sind deshalb davon betroffen...