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Unternehmensantwort

10 Okt 2023

Antwort von REWE

Vorab eine Einordnung:

Als international führendes Handels- und Touristikunternehmen sind wir uns als REWE Group unserer Verantwortung innerhalb der globalen Warenströme bewusst. Daher verpflichten wir uns dazu, Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Unsere Strategie zur Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen haben wir transparent in unserer Grundsatzerklärung festgehalten (https://www.rewe-group.com/de/presse-und-medien/publikationen/leitlinien/grundsatzerklaerung-menschenrechte/). Diese enthält neben Verfahrensbeschreibungen zu unserem Risikomanagement und den für die REWE Group festgestellten prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken auch unsere Erwartungen an unsere Beschäftigten und Zulieferer. Die Grundsatzerklärung wird ergänzt durch den Code of Conduct (kurz CoC) der REWE Group zur Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (https://www.rewe-group.com/de/presse-und-medien/publikationen/leitlinien/code-of-conduct-fuer-lieferanten/). Er definiert die nicht verhandelbaren Mindeststandards, die Lieferanten bei Geschäftsvorgängen mit Unternehmen der REWE Group zu achten und einzuhalten haben.

Wir wissen, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in Liefer- und Wertschöpfungsketten ein andauernder Prozess ist. Wir prüfen daher kontinuierlich, wo in unseren Lieferketten und im eigenen Unternehmen besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen bestehen. Die Grundsatzerklärung und der CoC sind lebende Dokumente. Unter anderem erfolgen regelmäßige Aktualisierungen, wenn Risikoanalysen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes durchgeführt und die Ergebnisse ausgewertet wurden. Alle in der Grundsatzerklärung kommunizierten Prozesse, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten werden in den relevanten Geschäftsabläufen der REWE Group verankert und umgesetzt.

In diesem Zusammenhang ermutigen wir Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen. Ein Weg ist das digitale Beschwerdesystem für das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), erreichbar unter https://rewe-group.reporting-channel.com/. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der Verfahrensordnung (https://rewe-group.reporting-channel.com/report?area=5696194c-7f00-4c40-a82e-4c1df9235646&form=0d7b3be5-e20d-47a2-8c8d-3e960a1de7b7) festgehalten ist. Das LkSG-Beschwerdeverfahren ist ein System, Risiken im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette der REWE Group zu erkennen und zu reduzieren. Besonders im Fokus steht hierbei die Beseitigung potenziell nicht regelkonformen Verhaltens. Darüber hinaus begreift die REWE Group das Beschwerdeverfahren als ein Frühwarnsystem, über das Probleme erkannt und im besten Fall gelöst werden, bevor Menschen oder die Umwelt tatsächlich zu Schaden kommen. Allen Beschäftigten sowie Externen ist es möglich, potenzielle Verstöße oder vermutetes Fehlverhalten zur Achtung der Menschenrechte und Umweltbelange in der REWE Group und bei den (un-)mittelbaren Zulieferern zu melden.

Nun zum konkreten Sachverhalt:

Wir haben über eine NGO eine Beschwerde zum Sachverhalt erhalten und unmittelbar das LkSG-Beschwerdeverfahren initiiert. Bei Otisgraf SA handelt es sich um einen mittelbaren Lieferanten der REWE Group, zu dem wir keine direkten Geschäftsbeziehungen unterhalten. Vor diesem Hintergrund treiben wir die Prüfung und Aufklärung der Beschwerde im Rahmen des LkSG-Prozesses mit unserem direkten Lieferanten mit Nachdruck voran.

Aktueller Stand ist:

Rainforest Alliance hat aufgrund der Hinweise ein unangekündigtes Audit bei Otisgraf SA durchgeführt, infolgedessen dem Betrieb die Zertifizierung vorläufig entzogen wurde. Aufgrund des Zertifikatsentzugs durch Rainforest Alliance beziehen wir über unsere unmittelbaren Zulieferer keine Waren von Otisgraf SA, da unsere Einkaufsanforderungen ohne gültige Zertifizierung des mittelbaren Zulieferers nicht mehr erfüllt sind. Gemeinsam mit unserem unmittelbaren Lieferanten und dem mittelbaren Lieferanten Otisgraf wurde mittlerweile ein Corrective Action Plan (CAP) entwickelt, dessen Umsetzung wir in enger Abstimmung und bereits verbindlich festgelegten Intervallen nachverfolgen und auf Vollständigkeit sowie Angemessenheit überprüfen. Zudem stehen wir zum konkreten Beschwerdefall sowie im Hinblick auf eine kontinuierliche Verbesserung der Auditqualität/Assurance in Ecuador im kontinuierlichen Austausch mit Rainforest Alliance.

Darüber hinaus können wir uns zum laufenden Beschwerdeverfahren aktuell nicht äußern und haben diesbezüglich auch den Datenschutz zu berücksichtigen. Wir bitten um Verständnis.

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