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Artikel

11 Mär 2024

Autor:
Euractiv,
Autor:
Fabien Cazenave, Ouest-France

EU: Mitgliedstaaten verabschieden Richtlinie über Plattformarbeit

Canva Pro

"Nach langem Tauziehen: EU-Gesetz zu Plattformarbeit verabschiedet"

Die EU-Staaten haben am Montag (11. März) bei einem Treffen der EU-Arbeitsminister die Richtlinie über Plattformarbeit endgültig verabschiedet. Das Gesetz wurde trotz der Enthaltung von Deutschland und Frankreich verabschiedet.

Der Sinneswandel von Estland und Griechenland brach die Sperrminorität, die sie zuvor mit Deutschland und Frankreich gebildet hatten. Dadurch konnte das Dossier, das darauf abzielt, die wachsende „Gig-Economy“ zu regulieren und mehreren Millionen Arbeitnehmern in der EU Beschäftigungsrechte zu geben, verabschiedet werden.

„Dies ist ein bedeutender Tag für die Plattformarbeiter“, sagte der für Beschäftigung und Soziales zuständige EU-Kommissar Nicolas Schmit nach der Abstimmung.

Die Richtlinie muss nun vom Rat und vom Plenum des Europäischen Parlaments formell ratifiziert werden, was im Normalfall allerdings eine Formalie darstellt. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um den Rechtsakt in ihre eigenen nationalen Systeme zu übertragen.

Geist des Kompromisses

Bis die griechischen und estnischen Minister bei der Sitzung am Montag das Wort ergriffen, war es unmöglich zu sagen, wie sie abstimmen würden. Beide Staaten hatten die letzte Fassung des Dossiers wegen Rechtsunsicherheit und Konflikten mit ihrem eigenen nationalen Arbeitsrecht kritisiert.

Zusammen mit Frankreich und Deutschland hatten sie sich im vergangenen Monat bei getrennten Treffen der EU-Botschafter zweimal der Stimme enthalten und damit eine Sperrminorität gebildet. Dies hatte in Brüssel die Befürchtung geweckt, dass das Dossier niemals verabschiedet werden würde. [...]

Im Rahmen der vorläufigen Einigung vom Februar wurden jedoch die Kriterien für die Unterordnung aus dem Entwurf gestrichen. Die Mitgliedstaaten wurden lediglich verpflichtet, in ihren nationalen Systemen eine Beschäftigungsvermutung zu schaffen, sodass es für die Arbeitnehmer einfacher wird, für eine Neueinstufung in Betracht gezogen zu werden als beim derzeitigen Rechtsstand.

Am Montag enthielt sich Deutschland aufgrund innenpolitischer Streitigkeiten in der Bundesregierung der Stimme. Frankreich erklärte unterdessen, es werde seine Stimme zurückhalten, bis die Kommission weitere rechtliche Klarstellungen vorlege. Andere skeptische Staaten folgten diesem Beispiel jedoch nicht, sodass die beiden größten Mitgliedstaaten der EU isoliert blieben.

Das verabschiedete Dossier enthält auch ein Kapitel über das algorithmische Management am Arbeitsplatz, das ein vollständiges Verbot der Verarbeitung bestimmter Datensätze vorsieht. Hierzu gehören der psychische Zustand, die Religionszugehörigkeit oder die Sexualität, aber auch private Gespräche oder Informationen außerhalb der beruflichen Tätigkeit der Person.

In Bezug auf wichtige Entscheidungen, die von einem Algorithmus beeinflusst oder getroffen werden, wie zum Beispiel Vergütung, Kontosperrung oder Kündigung, geht der Gesetzestext über das hinaus, was das EU-Datenschutzrecht, die Allgemeine Datenschutzgrundverordnung, vorsieht. Die Vereinbarung stellt ausdrücklich klar, dass solche Entscheidungen immer von einem Menschen getroffen werden müssen.

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