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Artikel

5 Feb 2024

Autor:
Théo Bourgery-Gonse, Euractiv

Richtlinie über Plattformarbeit: Verwässerte Version könnte doch noch verabschiedet werden

Nach dem Scheitern der Verhandlungen über die Richtlinie zur Plattformarbeit in der vergangenen Woche hat die belgische Ratspräsidentschaft einen weiteren Textentwurf in Umlauf gebracht. Darin wird das wichtigste Kapitel über den rechtlichen Status von Plattformarbeitern deutlich verwässert. [...]

Keine Kriterien mehr

Stattdessen wurde nun ein anderer Weg gewählt. Belgien, das derzeit den Ratsvorsitz innehat, hat einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der den Mitgliedstaaten mehr Spielraum für die Umsetzung lassen will.

Während das Kapitel über „Algorithmisches Management am Arbeitsplatz“, wie in der vorläufigen Einigung vom Dezember vereinbart, bestehen bleibt, verwässert die Mitteilung, die einen völlig neuen Text enthält, die detaillierte Funktionsweise der gesetzlichen Vermutung. Dies bestätigt Informationen, die Euractiv letzte Woche erhalten hat.

Die Kriterien werden gänzlich abgeschafft. Stattdessen wird ein Verweis auf „Tatsachen, die auf eine Kontrolle und Leitung gemäß den in den Mitgliedstaaten geltenden nationalen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder Gepflogenheiten und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs hindeuten“ hinzugefügt.

Dies ist ein bedeutender Schritt gegenüber früheren Fassungen – und dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission –, die eine Liste detaillierter Kriterien enthielten, aus denen hervorging, ob eine Unterordnungsbeziehung zwischen einer Plattform und einem Arbeitnehmer besteht.

Daher „enthält der Text der Richtlinie keine harmonisierten Bedingungen für die Auslösung der Vermutung“, heißt es in dem Vermerk – und es obliegt allein den Mitgliedstaaten zu entscheiden, wie sie vorgehen.

Der überarbeitete Text verpflichtet jedoch alle Mitgliedsstaaten, eine widerlegbare Rechtsvermutung in ihrem nationalen System zu schaffen. Der Mechanismus muss es den Plattformarbeitern erleichtern, ihr tatsächliches Vertragsverhältnis nachzuweisen und darf die Verfahren nicht erschweren.

Am Montag (5. Februar) findet ein Treffen der technischen Berater der Mitgliedstaaten statt, um die Details des neuen Entwurfs zu prüfen. Am Mittwoch (7. Februar) stimmen dann alle EU-Botschafter über den überarbeiteten Text ab. [...]

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