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Artículo

20 Ago 2018

Autor:
Ernst & Young

Ernst & Young evaluiert den Umsetzungsstand menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten von Unternehmen

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Am 21. Dezember 2016 wurde der „Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der VN (Vereinte Nationen)-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2016-2020)“ (NAP) im Bundeskabinett verabschiedet. Der NAP sieht ein Monitoringverfahren zur Überprüfung des Umsetzungsstandes menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfungen in deutschen Unternehmen vor. Mit der Durchführung dieses Monitorings hat das Auswärtige Amt nun die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) in Zusammenarbeit mit einem Konsortium bestehend aus Adelphi, der Systain Consulting und focusright beauftragt...

Die Überprüfung des Umsetzungsstandes hinsichtlich der in Kapitel III des NAP beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt durch Unternehmen erfolgt durch eine ab 2018 jährlich durchzuführende Erhebung. Anhand des Monitorings wird nach wissenschaftlichen Standards überprüft, ob im Jahr 2020 mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die Erwartungen der Bundesregierung in Bezug auf die unternehmerische Sorgfaltspflicht erfüllen.

In der ersten Phase des Projektes werden Hintergrundgespräche mit Unternehmen geführt, wofür das Konsortium noch Unternehmen sucht, die sich dafür bereit erklären. Unternehmen, die Interesse daran haben, können sich gern unter der Email-Adresse [email protected] melden.

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