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2014年9月2日

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Recht ohne Grenzen

APK-N will verbindliche Sorgfaltsprüfungspflicht: Meilenstein für die Menschenrechte

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Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats verlangt eine verbindliche Sorgfaltsprüfungspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt für Unternehmen. Siehat als Folge des rechtsvergleichenden Berichts des Bundesrates eine entsprechende Kommissionsmotion verabschiedet. «Recht ohne Grenzen» begrüsst diese weitsichtige Entscheidung für die Menschenrechte. Im Mai dieses Jahres erschien der Bericht des Bundesrates zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen...Die APK-N hat nunden logischen zweiten Schritt gemacht und eine Kommissionsmotion verabschiedet, in der sieeine entsprechende Gesetzesvorlage im Rahmen der kommenden Aktienrechtsrevision oder ineinem eigenen Projekt verlangt...Die Einführung einer solchen Sorgfaltsprüfungspflicht für wäre ein bedeutender Schritt um Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen präventiv zu vermeiden, bevor Schadenpassiert... Die Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) ist zudem das Kernstück der 2011 im Uno-Menschenrechtsrat einstimmig verabschiedeten Uno Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Folgen die eidgenössischen Räte der Motion würde die Schweiz die Implementierung dieser Leitprinzipienentscheidend vorantreiben.

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