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評論文章

2021年1月29日

作者:
Laura Much, Advocacy Spezialistin – Kinderrechte und Unternehmen, Deutsches Komitee für UNICEF e.V.

Globale Lieferketten: Ein Sorgfaltspflichtengesetz kann Kinderrechte schützen

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Kinder, die in lebensgefährlichen Minen Gold abbauen, Kinder, die aufgrund von Pestizideinsätzen in der Landwirtschaft schwere gesundheitliche Schäden davontragen, Kinder, die nicht zur Schule gehen, weil ihre Eltern nicht ausreichend verdienen - Menschenrechtsverletzungen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten wirken sich direkt und indirekt auf die Rechte von Kindern aus.

Ein deutsches Gesetz, das Sorgfaltspflicht in Lieferketten für Unternehmen verbindlich macht, kann entscheidend dazu beitragen, die Rechte von Kindern weltweit zu schützen. In einem gemeinsamen Positionspapier haben die Organisationen Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, Terre des hommes, UNICEF Deutschland und World Vision bereits Ende letzten Jahres die Bundesregierung dazu aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode ein robustes Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen, das den internationalen und nationalen kinderrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nachkommt. Aber derzeit ist ein sogenanntes Sorgfaltspflichtengesetz auf dieser Basis noch nicht in Sicht.

Wer global handelt, muss global Verantwortung übernehmen

Aktuellen Schätzungen zufolge sind im letzten Jahr (2020) 86 Millionen Kinder zusätzlich in Armut geraten, weil die breiten sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Pandemie – unter anderem ausgelöst durch die Unterbrechung der globalen Lieferketten – ihren Eltern das Einkommen genommen und sie zum Arbeiten beziehungsweise zum Abbruch ihrer Schulbildung gezwungen hat. Unter Jobverlust und Lohnkürzungen leiden überwiegend die Arbeitenden in den Produktionsländern – und ihre Kinder. Schutzmechanismen und Sozialpakete wie in Europa gibt es dort kaum.

Die durch die Pandemie verursachte wirtschaftliche und soziale Krise zeigt einmal mehr: Wer global handelt, muss auch global Verantwortung übernehmen.

Regierungen sind in der Pflicht, Menschen- und Kinderrechte umzusetzen und deren Verwirklichung auch vor Eingriffen Dritter, zum Beispiel Unternehmen, zu schützen.

Doch auch die Unternehmen selbst haben eine menschenrechtliche Verantwortung. Sie wurde 2011 durch die UN Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) klar formuliert. Im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) fordert die Bundesregierung Unternehmen dazu auf, den UNGPs gerecht zu werden. Das heißt: Unternehmen sollen sicherstellen, dass in ihren Lieferketten Menschen- und Kinderrechte nicht verletzt, sondern wenn möglich sogar gefördert werden.

Mangelnde Verantwortung für Lieferketten schadet Kindern

Mädchen und Jungen weltweit leiden in globalen Lieferketten nicht nur direkt, sondern auch indirekt unter verschiedensten Verletzungen ihrer Rechte. Dazu gehören ausbeuterische Kinderarbeit, die Auswirkung von Umweltschäden, fehlende Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, aber auch Arbeitsrechtsverletzungen gegenüber ihren Eltern oder anderen Betreuungspersonen.

Der Schutz der Rechte aller in Lieferketten Arbeitenden und ihrer Gemeinschaften ist für den Schutz von Kinderrechten von entscheidender Bedeutung. So reichen zu niedrige Löhne oft nicht aus, um Bildungs- und Gesundheitsausgaben für Kinder zu finanzieren. Oft führt dies dazu, dass Kinder und Jugendliche beginnen zu arbeiten, um zum Familieneinkommen beitragen zu können.

Wenn Betreuungsmöglichkeiten fehlen, sind vor allem kleinere Kinder während der Arbeitszeit ihrer Eltern Gefahren ausgesetzt: Entweder sie verbringen die Zeit unbeaufsichtigt oder sie begleiten die Eltern an ihren Arbeitsplatz – eine Notlösung, die in Kinderrechtsverletzungen wie Vernachlässigung, Unfällen oder ausbeuterischer Kinderarbeit münden kann.

Verantwortungsloses unternehmerisches Handeln wirkt sich auf Kinder oft deutlich stärker und langfristiger aus als auf Erwachsene. Das gilt für Kinderarbeit, besonders aber auch für Umweltverschmutzung und Schadstoffbelastung. Sie gefährden Kinder, die noch klein und geistig wie körperlich in Entwicklung sind, besonders.

Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht aus

Unternehmen haben eine besondere Verantwortung, die Risiken für Kinder in ihren Lieferketten zu ermitteln, zu adressieren und angemessen zu beheben. Die Monitoring-Ergebnisse des Nationalen Aktionsplans von Mitte 2020 sind allerdings ein ernüchternder Beleg dafür, dass freiwillige Maßnahmen der Unternehmen nicht ausreichend sind: Mehr als 80 Prozent der deutschen Unternehmen kommen ihren im NAP festgeschriebenen Sorgfaltspflichten nicht nach.

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien ein Lieferkettengesetz für den Fall vereinbart, dass Unternehmen den NAP auf freiwilliger Basis nicht ausreichend umsetzen. Im Sommer 2020 haben Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller deshalb erste Eckpunkte für ein solches Lieferkettengesetz angekündigt. Doch eine Einigung mit allen beteiligten Ministerien ist noch immer nicht in Sicht. Streitpunkte sind vor allem, ob und wie die Haftung gestaltet werden soll und ab welcher Unternehmensgröße das Gesetz gelten soll.

Kinder und Jugendliche machen sich stark für Kinderrechte in Lieferketten

Kinderrechtsorganisationen sehen den Gesetzgeber in der Pflicht – und auch viele Kinder und Jugendliche in Deutschland sehen das so. Sie wollen, dass globale Wirtschaftsbeziehungen gerecht und nachhaltig gestaltet werden. Deshalb haben der Jugendbeirat von Plan International, die Brot für die Welt Jugend, die evangelische Jugend Bremen und die Jugend von Amnesty International im Januar 2021 die gemeinsame Aktionswoche #WennNiemandHinschaut - Lieferkettengesetz jetzt! organisiert.

Damit wollten sie auf die Situation von Gleichaltrigen aufmerksam machen, die von Menschenrechtsverletzungen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten betroffen sind. Von der Bundesregierung forderten sie eine Einigung zum Lieferkettengesetz, damit Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachkommen.

Plan International

Jugendliche haben vom 7. bis 15. Januar 2021 in 15 deutschen Städten mit kreativen und Corona-konformen Aktionen, wie einer Statuen-Demo, ein Lieferkettengesetz gefordert.

Am 15. Januar schaffte es der Hashtag #WennNiemandHinschaut in die Twitter Charts, weil sich viele Menschen den Forderungen der Jugendlichen nach einem Lieferkettengesetz anschlossen.

Politik und Wirtschaft sind in der Pflicht

Das Positionspapier der oben genannten Organisationen formuliert einen klaren Appell an die Bundesregierung, ihrer nationalen und internationalen Verantwortung für Menschen- und Kinderrechte gerecht zu werden und mit gutem Beispiel voranzugehen. Die Bundesregierung sollte noch in dieser Legislaturperiode ein umfassendes und wirksames Sorgfaltspflichtengesetz verabschieden. Dabei müssen die Kinderrechte umfassend Beachtung finden:

Ein Lieferkettengesetz sollte Unternehmen dazu verpflichten, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte entlang der globalen Lieferketten zu achten, Risiken und Folgen systematisch zu erheben und zu bewerten und öffentlich über diese Risiken und dagegen ergriffene Maßnahmen zu berichten. Darüber hinaus braucht es Präventions- und Abhilfemaßnahmen, um Menschen- und Kinderrechtsverletzungen zu verhindern und Schäden wiedergutzumachen. Insbesondere Beschwerdemechanismen müssen auch für jugendliche Arbeitnehmende zugänglich sein. Damit ein Lieferkettengesetz die gewünschte Wirkung entfaltet, sollte es die Haftung von Unternehmen einschließen, auch Kindern den Zugang zum Rechtsweg ermöglichen und für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie für Unternehmen in besonders risikobehafteten Sektoren Anwendung finden.

Durch konkrete Maßnahmen können Unternehmen schon jetzt – auch ohne Gesetz – entscheidende Schritte vorangehen, um ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Dafür stellen einige der Organisationen Unternehmen online ausführliche Unterstützungsangebote zum Schutz der Kinderrechte zur Verfügung.

Die COVID-19-Pandemie zwingt uns zu einem neuen Blick auf Bestehendes. Sie zeigt uns die klare Notwendigkeit, Produktions- und Wertschöpfungsprozesse zu überdenken und zukunftsorientiert neu zu gestalten. Unternehmerische Sorgfaltsprozesse können die negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen dieser Prozesse minimieren und das Leben vieler Kinder weltweit positiv beeinflussen.

Es ist in unserem Interesse als Deutsche und Europäer, uns für einen Welthandel einzusetzen, der klare Regeln und internationale Standards achtet. Und es ist unsere Verantwortung, für Kinderrechte und eine nachhaltige, gerechtere Welt einzutreten. Die Weichen hierfür kann und muss die Bundesregierung jetzt mit dem Sorgfaltspflichtengesetz stellen.

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