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Artikel

5 Jan 2021

Autor:
CSR News

Eilanträge gegen Gesetz für mehr Arbeitsschutz scheitern: Verbot von Werkverträgen in Fleischindustrie kann in Kraft treten

"Eilanträge gegen neues Arbeitsschutzkontrollgesetz scheitern", 30. Dezember 2020

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mehrere Eilanträge gegen das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz abgelehnt. Es ging dabei um eine Regelung, die Fleischkonzernen den Einsatz von Fremdpersonal auf Grundlage von Werkverträgen verbietet, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Gesetz kann somit zum ersten Januar 2021 in Kraft treten. (Az. 1 BvQ 152/20 u.a.)

Es war am 18. Dezember beschlossen worden und soll Beschäftigte in der Fleischwirtschaft besser vor Ausbeutung und Gesundheitsgefahren schützen. Ab dem 1. April wird nach den Werkverträgen auch Leiharbeit in den Bereichen Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung weitgehend verboten.

Die Kläger zogen vors Bundesverfassungsgericht, um mithilfe von Eilanträgen zu verhindern, dass der erste Teil des Gesetzes – also das Verbot von Werkverträgen – zum neuen Jahr in Kraft tritt. Es handelte sich nach Gerichtsangaben um den Angestellten eines Werkvertragsunternehmens, mehrere Werkvertragsunternehmen selbst, eine Zeitarbeitsfirma und mehrere Fleischkonzerne.

Sie befürchteten “gravierende und schwer oder überhaupt nicht wieder gut zu machende Nachteile”, wenn das Verbot in Kraft träte. Dieser Argumentation sei das Gericht in seinem Beschluss vom Dienstag nicht gefolgt, hieß es. Eine Begründung wurde noch nicht veröffentlicht...

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