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Der Inhalt ist auch in den folgenden Sprachen verfügbar: English, français

Artikel

19 Jul 2023

Autor:
Silvia Ellena, Euractiv

Zwangsarbeit: EU-Abgeordnete wollen strengere Produktkontrollen

Einige Mitglieder des Europäischen Parlaments schlagen vor, den Entwurfs für eine EU-Verordnung, die Produkte aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt verbietet, zu verschärfen. Hierbei soll der Geltungsbereich der Verordnung auf wichtige Dienstleistungen ausgeweitet werden und eine Entschädigung für die Opfer einführen.

Die von der Europäischen Kommission im September 2022 vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, alle Importe und Exporte von Produkten zu verbieten, die mit Menschenrechtsverletzungen behaftet sind. Dazu wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt, bei dem Bereiche und Sektoren ermittelt werden, die zu untersuchen sind.

Nach dem Gesetzentwurf müssten die nationalen Behörden alle Produkte, bei denen Zwangsarbeit festgestellt wurde, aus dem Verkehr ziehen, es sei denn, die Unternehmen können nachweisen, dass sie Zwangsarbeit aus ihren Lieferketten ausgeschlossen haben.

Das Verbot wird derzeit sowohl von den EU-Staaten als auch vom Europäischen Parlament geprüft, das sich vor der Aufnahme von Verhandlungen zu dem Dossier äußern muss.

Im Parlament setzen sich EU-Abgeordnete dafür ein, dass die Verordnung in Bezug auf den Geltungsbereich und die Abhilfemaßnahmen weitreichender gefasst wird, als die von der Kommission vorgeschlagen. Dieser Schritt wird von mehreren Abgeordneten der Mitte und des linken Flügels unterstützt, während konservative und rechtsextreme Abgeordnete dies kritisieren.

Die Berichterstatter, die die Arbeit an dem Dossier leiten, schlagen vor, den Geltungsbereich der Verordnung auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Transport, der Lagerung, der Verpackung und dem Vertrieb von Produkten auszuweiten, bei denen Zwangsarbeit stattfinden könnte...

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