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18 Dec 2025

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Der Paritätische

EU: Parlament und Rat bestätigen Verschiebung & Abschwächung der Entwaldungsverordnung

"EU-Entwaldungsverordnung- Vereinfachung und Verschiebung der Umsetzung auf das Jahr 2026"

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR = EU Deforestation Regulation) ist bereits im Juni 2023 in Kraft getreten und sollte ab dem 30.12.2025 für große und mittlere und ab dem 30.06.2026 für kleine und Kleinstunternehmen gelten. Am 17.12.2025 hat das EU-Parlament auf Vorschlag der EU-Kommission und des Rates beschlossen, die Umsetzung erneut zeitlich um ein Jahr zu verschieben und die Nachweispflichten zu vereinfachen. [...]

Ursprünglich sollte die EUDR ab dem 30.12.2024 gelten, wurde aber um ein Jahr verschoben. Die EU-Kommission hat eine erneute Verschiebung um ein Jahr und die Vereinfachung der Umsetzung vorgeschlagen, u. a.:

  • Aufhebung bestimmter Sorgfaltspflichten in der nachgelagerten Lieferkette
  • Vereinfachung der Sorgfaltspflichten für kleine und Kleinstunternehmen
  • Druckerzeugnisse wurden vom Geltungsbereich ausgenommen.

Die EU-Kommission wurde durch den Rat und das Europäische Parlament darüber hinaus beauftragt, bis April 2026 weitere Vorschläge für Vereinfachungen zu erarbeiten. 

Am 17.12.2025 haben das Europäische Parlament und am 18.12.2025 der EU-Rat diese Vorschläge formal bestätigt.

Demnach gilt die Umsetzung ab dem 30.12.2026 für große und mittlere Unternehmen und erst ab dem 30.06.2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.

Über die konkreten Anforderungen und mögliche Unterstützung bei der Vorbereitung für die Umsetzung informieren wir Sie im kommenden Jahr.

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