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Article

3 May 2019

Author:
CSR News

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht – Warum eine verbindliche Regelung gar keine schlechte Idee ist.

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Kaum waren die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht an die Öffentlichkeit gelangt, entbrannte der Protest...

Arbeitgeberpräsident Ingo Krämer [nannte] das Gesetzesvorhaben „absurd“... Unter anderem Kik, Tchibo und Daimler begrüßen den Vorstoß... Weshalb also die Aufregung? 

Gegenargument #1: Sonderposition Deutschlands in einer globalisierten Welt? ...

[S]tünde Deutschland damit wirklich alleine? Nein – Australien und Großbritannien haben beide bereits einen Modern Slavery Act verabschiedet, Frankreich hat seit 2017 den Duty of Vigilance Law, in der Schweiz führte die Reponsible Business Initiative zu einem Gegenvorschlag des Parlaments und in Finnland und Norwegen werden ähnliche Maßnahmen diskutiert...

Gegenargument #2: Gesetzliche Regelung bremst das freiwillige Engagement ...

Die Basis des Nationalen Aktionsplans sind die UN Guiding Principles on Business and Human Rights. Diese bilden gleichzeitig auch die Basis nahezu aller Brancheninitiativen. So betrachtet würde eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht sogar zu weiteren Verbreitung der Brancheninitiativen beitragen...

Gegenargument #3: Wir können die Einhaltung der Menschenrechte bei Lieferanten nicht beeinflussen ...

Ersetzen wir mal das Wort „Menschenrechte“ durch „Qualität“. Wer käme auf die Idee zu behaupten, man könne die Qualität bei Lieferanten im Ausland nicht überwachen oder beeinflussen? Richtig – Keiner...

Mit oder ohne gesetzliche Verpflichtung: Unternehmen sind gut beraten, Verfahren zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht einzuführen...

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