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17 Jan 2020

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Konzernverantwortungsinitiative

Unternehmen und Menschenrechte: Ein lückenhafter neuer Schweizer Aktionsplan (NAP)

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Das Dokument «UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Nationaler Aktionsplan der Schweiz 2020-2023» wurde vom Bundesrat am 16. Januar 2020 verabschiedet. Der neue NAP folgt auf den ersten für den Zeitraum 2016-2019, den der Bundesrat im Dezember 2016 in Erfüllung eines parlamentarischen Postulats veröffentlicht hatte. 

Für das Verfassen des neuen NAP stützte sich der Bundesrat auf eine verwaltungsextern in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel: «Bestandsaufnahme über die Umsetzung der UNO- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den Bund und durch Schweizer Unternehmen». Sie enthält neben einer Bestandsaufnahme eine Reihe von Empfehlungen, die im revidierten NAP aber nur teilweise übernommen wurden. Akteure der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft waren im August 2019 eingeladen, eigene Inputs zu geben und einen ersten NAP-Entwurf zu kommentieren. 

Der neue Aktionsplan enthält zwar einige Verbesserungen, aber er bietet in den Augen der Zivilgesellschaft keine solide Grundlage um zu garantieren, dass die Schweizer Unternehmen bei ihren Aktivitäten und Beziehungen mit Handelspartnern im Ausland die Menschenrechte respektieren.