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기사

2022년 7월 21일

저자:
Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion

Deutschland: Fleischindustrie scheitert mit Klage gegen Leiharbeitsverbot

"Fleischindustrie scheitert mit Klage", 20. Juli 2022

In der Fleischindustrie bleibt Leiharbeit verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Die Entscheidung kommt nicht überraschend. Schon im Eilverfahren waren die Beschwerden gescheitert. Die neuen Regeln für die Fleischindustrie sind also weiter zu beachten. Die klagenden Unternehmen hatten sich ans Bundesverfassungsgericht gewandt, weil sie ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt sahen - außerdem eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung mit anderen Branchen.

Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Beschwerden aus formalen Gründen abgewiesen: Die Firmen hätten sehr viel genauer begründen müssen, warum sie von den neuen Regeln betroffen sind und inwieweit die Verhältnisse etwa in der Baubranche oder in der Landwirtschaft vergleichbar seien, so dass eine unzulässige Benachteiligung der Fleischindustrie überhaupt denkbar sei.

Die Verfassungsbeschwerden sind damit endgültig gescheitert. Daher gilt weiter das so genannte Fremdpersonalverbot. Das heißt, Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten von Fleisch dürfen nur eigene, regulär Beschäftigte. Die Arbeit von - vermeintlich - Selbstständigen oder auswärtigen Werkvertragsunternehmen ausführen zu lassen, ist nicht mehr möglich. Und: Leiharbeit in der Fleischindustrie wird von April 2024 an komplett verboten.

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