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Article

4 Jun 2020

Author:
Franziska Humbert (Oxfam Deutschland) & Robert Grabosch (Schweizer Legal)

Kommentar: Mehr Menschenrechts­schutz mit einem Lieferkettengesetz „Made in Germany“?

[D]as Völkerrecht [sieht] bisher keine Möglichkeit für Individuen vor, gerichtlich gegen Unternehmen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Ein Lieferkettengesetz de lege ferenda könnte diese Lücke beim Rechtsschutz schließen. Die Möglichkeiten des Privatrechts sind bisher kaum ausgeschöpft. Eine Ausnahme ist zum Beispiel das französische „Loi de Vigilance“. Dabei wäre das ein vielversprechendes Mittel, um den Menschen am Anfang der Lieferkette in Produktionsländern des globalen Südens, die am meisten unter dem mangelnden Menschenrechtsschutz im gegenwärtigen globalisierten Wirtschaftsmodell leiden, den nötigen Rechtsschutz zu gewähren und transnational operierende Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte zu verpflichten...

Der folgende Beispielsfall, der auf der Grundlage der Schilderung von Arbeitsrechtsverletzungen im Ananasanbau in Costa Rica in der Lieferkette deutscher Supermarktketten im Bericht „Süße Früchte, Bittere Wahrheit“ der Nichtregierungsorganisation Oxfam gebildet wurde, soll die zentralen kritischen Rechtsfragen deutlich machen...

[E]in Lieferkettengesetz [sollte] eine sanktionsbewehrte Dokumentations- und Berichtspflicht vorsehen, nach der Unternehmen in einem Sorgfaltsplan ihre getroffenen Maßnahmen veröffentlichen müssen. Anhand dieser Pläne sollte die Behörde risikobasierte Prüfungen der Sorgfaltspflicht vornehmen müssen und bei Verstößen auch befugt sein, dem Unternehmen Bußgelder aufzuerlegen. So können Unternehmen auch mittels Verwaltungsrechts zur Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflicht angehalten werden und mögliche Menschenrechtsverletzungen verhindert werden.

Der Beispielsfall zeigt: Ein Lieferkettengesetz passt in das deutsche Deliktsrechts- und Verwaltungsrecht...

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