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Artículo

21 Dic 2016

Autor:
Auswärtiges Amt

Nationaler Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte"

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...Der weltweite Schutz und die Förderung der Menschenrechte sind für die Bundesregierung von hoher Bedeutung. In ihrer Mitteilung „Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“ von 2011 hat die EUKommission alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, Nationale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu entwickeln. Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag von 2013 zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien in Deutschland bekannt. Mit dem vorliegenden Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) möchte sie einen Beitrag leisten, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten. Der NAP soll dazu dienen: Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für alle Akteure praktisch anwendbar zu machen, Pflichten bzw. Verantwortlichkeiten für Staat und Wirtschaft aufzuzeigen, Politikkohärenz zu gewährleisten, und sicherzustellen, dass die deutsche Wirtschaft zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt. ...

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