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Article

19 Avr 2021

Auteur:
Deutscher Bundestag

Lieferkettengesetz: Bundestag debattiert Entwurf in erster Lesung

Liveübertragung: Donnerstag, 22. April, 11.30 Uhr

Die Bundesregierung will Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen. Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 22. April 2021, in erster Lesung ihren zu diesem Zweck eingebrachten Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (19/28649). Die Debatte ist auf eine halbe Stunde angesetzt. Anschließend soll der Entwurf zur Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung schreibt, würden in Handel und der Produktion regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört. Mit dem „Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ will sie deutsche Unternehmen deshalb verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen.

Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Regierung künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene „substantiierte Kenntnis“ erhält.

Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren

Das Gesetz soll auch konkretisieren, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen. Diese beinhalte etwa die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie die Pflicht zum Bericht über die Aktivitäten.

Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem ist geplant, umweltbezogene Pflichten zu etablieren, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.

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