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Article

28 Sep 2020

Auteur:
Monika Neht, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA), Nordkirche,
Auteur:
Diana Sanabria, Zentrum für Mission und Ökumene (ZMÖ), Nordkirche

Lieferkettengesetz: Ein Überblick für Unternehmen

...Welche Ziele können mit einem wirksamen gesetzlichen Rahmen erreicht werden?

  • Verbindliche Rahmenbedingungen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz
  • Rechtssicherheit bezüglich der Umsetzung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen...
  • Wirksame Bekämpfung von Verstößen gegen die Menschenrechte durch gemeinsame Aktivitäten / Verpflichtungen...
  • Chance auf Wiedergutmachung vor deutschen Gerichten für Betroffene
  • level playing field (gleiche Wettbewerbsbedingungen): ...Abbau von Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen, die Zeit und Ressourcen aufbringen, um Menschenrechtsverstößen vorzubeugen
  • Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern

Kosten und Nutzen für Unternehmen

Unternehmen, die sich für Menschenrechte und Umwelt engagieren, können daraus sogar wirtschaftliche Vorteile ziehen, zum Beispiel:

  • Gewinnen von Investor*innen und qualifizierten Mitarbeiter*innen
  • größeres Vertrauen bei Verbraucher*innen
  • Vermeiden von Imageschäden durch vermeidbare Unfälle
  • höhere Widerstandsfähigkeit der Lieferketten gegen Krisen....

Unsere Anforderungen an ein wirksames Gesetz

  • Orientierung an VN-Leitprinzipien: Unternehmen müssen Risiken untersuchen, Maßnahmen ergreifen, berichten, Beschwerdestelle einrichten, Abhilfe schaffen
  • Verankerung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten im deutschen Recht
  • Eine Behörde muss die Einhaltung kontrollieren und bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen (Bußgelder)
  • Unternehmen haften... für vorhersehbare und vermeidbare Schäden - auch im Ausland. Betroffene haben die Möglichkeit auf Schadensersatz.
  • Anwendung: alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen, die in Deutschland geschäftstätig sind (also auch ausländische), KMUs aus Risikosektoren

Die Haftungsfrage

Gehaftet wird nur für Schäden, die mit angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen vermieden worden wären. Haftung nur für eigenes Verschulden, nicht für Verhalten Dritter. Das Lieferkettengesetz soll in erster Linie präventiv wirken: Unternehmen, die ihren Sorgfaltspflichten nachkommen, haften nicht! Dazu hat die Initiative Lieferkettengesetz einen Faktencheck veröffentlicht.

Das Statement der Unternehmen für ein Gesetz

„Unsere Verantwortung in einer globalisierten Welt“

65 deutsche Unternehmen setzen sich für ein Lieferketten bzw. Sorgfaltspflichtengesetz ein (Stand: 9.9.20) und es werden mehr. Unternehmen sind weiterhin eingeladen und aufgefordert, sich dem Statement anzuschließen.

Chronologie