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2023年6月1日

著者:
misereor

EU-Parlament setzt Zeichen für gerechte Wirtschaft

(Aachen, 1. Juni 2023) Das katholische Werk für Entwicklungszusammenarbeit Misereor wertet den heutigen Beschluss des Europäischen Parlaments zu einem wirksamen EU-Lieferkettengesetz als wichtigen Meilenstein. „Das Europäische Parlament hat damit klar Position bezogen für eine gerechtere und ökologischere Weltwirtschaft und nimmt Perspektiven vulnerabler Gruppen und Menschen in den Blick“, erklärt Hauptgeschäftsführer Pirmin Spiegel. Das Parlament fordert damit ein EU-Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten, der Umwelt und des Klimas entlang der gesamten Wertschöpfungsketten verpflichtet, und macht den Weg frei für den so genannten Trilog zwischen Kommission, EU-Rat und Parlament, der im Juni beginnen kann.

Gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission vom letzten Jahr verlangt das Parlament einige wesentliche Verbesserungen. „Besonders wichtig ist die Forderung, dass Betroffene und zivilgesellschaftliche Organisationen bei Risikoanalysen, Vorbeuge- und Abhilfemaßnahmen eng einbezogen werden müssen“, erklärt Spiegel. Das Parlament stellt außerdem klar, dass europäische Unternehmen die Verantwortung und die Kosten zur Umsetzung von Menschenrechten und Umweltstandards nicht einfach an Zulieferer im Globalen Süden abwälzen dürfen. Vielmehr müssen sie faire Preise zahlen und ihre Zulieferer bei der Umsetzung von Rechten und Standards aktiv unterstützen. „Das sind wichtige Schritte hin zu einer gerechteren Weltwirtschaft“, so Spiegel.

Wenn das EU-Lieferkettengesetz so in Kraft tritt, drohten Unternehmen bei Verstößen hohe Bußgelder. Darüber hinaus haften sie auch vor Zivilgerichten in EU-Mitgliedstaaten für Schäden, die sie durch mangelnde Sorgfalt mitverursacht haben. „Der Zugang zu Recht und Schadensersatz ist absolut entscheidend für die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen“, erklärt Armin Paasch, Experte für Verantwortliches Wirtschaften bei Misereor. „Bedauerlich ist allerdings, dass die Parlamentsposition keine Vorgaben für eine faire Verteilung der Beweislast in Zivilverfahren vorsieht. Diese Schwachstelle muss im Zuge des Trilogs dringend behoben werden“, fordert Paasch.

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