Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte"
...Mit dem Nationale Aktionsplan formuliert die Bundesregierung ihre Erwartung, dass Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten umsetzen. Sie unterstreicht ihre Bereitschaft, Unternehmen dabei zu unterstützen. Zentrale Elemente des Nationalen Aktionsplans sind:
- die Abgabe einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen,
- die Festlegung eines Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte,
- Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen,
- die Verbesserung der Fähigkeiten von Unternehmen zur Berichterstattung,
- die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus...