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English
Artikel
24 Apr 2023
Autor:
ECCHR,
Autor:
FEMNET,
Autor:
Table.Media
BAFA-Beschwerde im Rahmen des Lieferkettengesetzes: NGOs beschuldigen Amazon und IKEA, durch die Nichtunterzeichnung des Bangladesh Accords Sorgfaltspflichten zu verletzen
'Erster Beschwerdefall nach deutschem Lieferkettengesetz eingereicht', 24. April 2023
„10 Jahre nach Rana Plaza gibt es noch immer Fabriken in Bangladesch, die für internationale Konzerne wie Amazon, IKEA oder Tom Tailor Kleidung produzieren, in denen es kaum Sicherheitskontrollen gibt. Das können wir nicht länger hinnehmen“, sagt Amirul Haque Amin, Präsident und Mitbegründer der National Garment Workers Federation (NGWF).
FEMNET, ECCHR und NGWF reichen auf Grundlage des im Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettengesetzes die erste Beschwerde bei einer deutschen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle [BAFA], ein. Grundlage dafür ist eine im März 2023 in Bangladesch durchgeführte Recherche der Gewerkschaft National Garment Workers Federation (NGWF) bei der Sicherheitsmängel wie fehlende Inspektionen aber auch andere Arbeitsrechtsverletzungen wie mangelnde Gewerkschaftsfreiheit festgestellt wurden.
Und das, obwohl es bereits seit 2013 einen effektiven Mechanismus zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz gibt, den Bangladesch Accord. Das „Abkommen für Gebäudesicherheit und Feuerschutz in Bangladesch“ war eine Reaktion auf den Einsturz des Rana Plaza Gebäudes vor genau 10 Jahren bei dem 1.138 Menschen starben, während sie für internationale Marken nähten. Dennoch haben führende Unternehmen, die in Bangladesch produzieren lassen, das Abkommen oder seinen Nachfolger bis heute nicht unterzeichnet. „Jetzt ist es an der Zeit, das deutsche Gesetz dafür zu nutzen, solche Unternehmen, die nicht freiwillig Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten übernehmen wollen, endlich dazu zu verpflichten“, sagt Dr. Gisela Burckhardt, Vorstandsvorsitzende von FEMNET und Expertin für Menschenrechte in der Bekleidungsindustrie.
Gemeinsam mit ECCHR, das sich mit juristischen Mitteln gegen Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen einsetzt, unterstützt FEMNET die bangladeschische Gewerkschaft NGWF bei der Beschwerde. „Wir sind davon überzeugt, dass die Nichtunterzeichnung eine Verletzung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen darstellt“, so Dr. Miriam Saage-Maaß, Rechtsanwältin und Legal Director des ECCHR. „Nun ist es an der zuständigen deutschen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die Beschwerde zu prüfen. Wir hoffen sehr darauf, dass die Behörde dafür sorgen wird, dass deutsche Unternehmen durch ihre Geschäftspraktiken in Zukunft zu tödlichen Katastrophen wie Rana Plaza nicht mehr beitragen werden.“
Die Frankfurter Rundschau (FR) hat IKEA und Amazon um eine Stellungnahmegebeten und schreibt:
...Ikea teilte am Montag mit, das Unternehmen dulde „unter keinen Umständen Verstöße gegen Menschenrechte oder Sicherheitsstandards in unserer Lieferkette“. Ikea habe eigene Standards, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gingen, hieß es auf FR-Anfrage. Die Anforderungen an die Lieferanten seien im Ikea-Verhaltenskodex Iway festgeschrieben und würde regelmäßig auch in unangekündigten Audits überprüft. Von internationalen Vereinbarungen wie dem Bangladesh Accord wolle Ikea aber unabhängig bleiben.
Kritiker und Kritiker:innen bemängeln, dass bei Programmen wie Iway die Transparenz fehle, da die Ergebnisse von Inspektionen nicht veröffentlicht würden.
Amazon erklärte, der Konzern setze sich dafür ein, „dass die von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen auf eine Weise hergestellt werden, die die Menschenrechte und die Umwelt respektiert“. Man arbeite mit Lieferanten zusammen, „die sich diesen Prinzipien verpflichtet haben“, so eine Amazon-Sprecherin.
Anlässlich der von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, geäußerten Pläne, Berichtspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auszusetzen, drängt die Initiative dazu, Menschenrechte und Umweltschutz nicht weiter aufzuschieben.
Das deutsche Lieferkettengesetz sei durch die Veröffentlichung der Handreichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geschwächt worden.
Diese Executive Summary zeigt auf, wozu verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer nach dem LkSG auffordern können und wozu nicht. Es enthält zudem Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit. In Kürze wird dazu eine Handreichung mit Praxisbeispielen veröffentlicht.
Der neue Leitfaden zeigt auf, was Gewerkschaftsvertreter, insbesondere in Betriebsräten und Aufsichtsräten in Deutschland, von einer Risikobewertung nach internationalen Standards und dem deutschen Lieferkettengesetz, das eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht vorschreibt, erwarten sollten.
Das ECCHR hat Beschwerde gegen VW, BMW und Mercedes Benz beim BAFA eingereicht und argumentiert, dass die Unternehmen keine Belege präsentiert hätten, die zeigen, dass sie auf das Risiko von Zwangsarbeit in Zulieferbetrieben in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang in angemessener Weise reagieren. Die Beschwerde wird vom Weltkongress der Uiguren und dem Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre unterstützt.
Die Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik stellt nach einer Umfrage fest, dass KMUs den Schutz von Menschenrechten in der Lieferkette für wichtig halten.
Am 24. April, dem 10. Jahrestag des Rana-Plaza-Fabrikeinsturzes, reichten ECCHR und FEMNET auf Grundlage einer von der Gewerkschaft National Garment Workers Federation in Bangladesch durchgeführten Recherche eine Beschwerde nach dem neuen deutschen Lieferkettengesetz ein. Sie werfen dabei IKEA und Amazon vor, ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.
Das Feature versucht das, was das Lieferkettengesetz ab diesem Jahr von Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden verlangt: Den Weg des Sojas von einem Feld in Argentinien über die verschiedenen Lieferanten bis nach Deutschland nachzuverfolgen.
Mit dem neuen Lieferkettengesetz sollen Menschenrechte weltweit gestärkt werden. Doch wie sehr schützt es beispielsweise Kinder in Indien davor, dass sie weiter unter katastrophalen Bedingungen nach dem glitzernden Mineral Mica graben müssen?
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ tritt am 1.1.2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen.
Die Kampagne für Saubere Kleidung hat ermittelt, welche Unternehmen in Deutschland voraussichtlich ab 2023 und ab 2024 unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen.
Diese beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.
Zu diesem und weiteren Ergebnissen kommt eine Befragung von rund 1.000 deutschen Unternehmen, die das Softwareunternehmen Osapiens in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Februar 2022 durchführt.
Mit diesem Papier wenden sich die Initiative Lieferkettengesetz, das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte und VENRO an alle am Aufbau der neuen BAFA-Einheit beteiligten Personen, die Bundesregierung sowie den Bundestag, um relevante Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren
aus Menschenrechtsperspektive aufzuzeigen.
In vielen entscheidenden Punkten konnte der Gesetzentwurf dem massiven Druck der Wirtschaftsverbände und gewisser politischer Vertreter nicht standhalten. Durch die Abschwächung während der Beratungen verliert er an Wirksamkeit und bleibt in wichtigen Punkten hinter den UN-Leitlinien zurück.
Das Handelsblatt Research Institute hat die ökonomischen Auswirkungen der Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten in einer Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erstellt wurde.
Das Lieferkettengesetz kann in Kraft treten: Nach der Zustimmung im Bundestag hat das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten auch den Bundesrat passiert.
Der Bundestag beschloss am 11. Juni ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten - Zeit Online/dpa zum Gesetz und zur Debatte im Bundestag mit den Ministern Müller und Heil
"Das Gesetz kam vor allem aufgrund des Drucks der Zivilgesellschaft zustande – wurde jedoch in den Verhandlungen durch Wirtschaftsverbände massiv geschwächt", schreibt ECCHR.
"Wenn der Bundestag am Freitag für ein Lieferkettengesetz stimmen sollte, wird es ein überfälliger Schritt sein", kommentiert Caspar Dohmen von der Süddeutschen Zeitung.
Sehr erfreulich sei aus gewerkschaftlicher Sicht, dass zukünftig Betriebsräte stärker in das menschenrechtliche Risikomanagement mit einbezogen würden. Dies ist umso wichtiger, da eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen leider im Gesetz nicht vorgesehen ist, heißt es in der Pressemitteilung.
Die ursprünglich für den 20.05.2021 angesetzte Entscheidung des Bundestags über das Lieferkettengesetz wurde kurzfristig verschoben. Die Verabschiedung des Gesetzes in der laufenden Legislaturperiode gerät damit in Gefahr. Dabei zeigt eine aktuelle, repräsentative Kantar-Umfrage im Auftrag des vzbv, dass sich eine deutliche Mehrheit der Verbraucher*innen ein starkes Lieferkettengesetz wünscht.
Eigentlich hätte der Bundestag das sogenannte Lieferkettengesetz in dieser Woche verabschieden sollen. Das bei Teilen der Union unbeliebte Projekt wurde von der Tagesordnung genommen. Jetzt drängt die Zeit.
Die Koalition hat das geplante Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten quasi in letzter Minute von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen. Wie es in Koalitionskreisen hieß, sahen Unionsabgeordnete noch Diskussionsbedarf.
Mit dem "Lieferkettengesetz" sollen große Unternehmen verpflichtet werden, auf die Einhaltung der Menschenrechte bei ihren Zulieferern im Ausland zu achten. Es soll, nachdem die Regelungen im Gesetzentwurf schon massiv verwässert wurden, erstmals im Bundestag gelesen werden. Doch die Interessenvertreter der Wirtschaft geben nicht auf: sie haben einen Brief an alle Bundestagsabgeordneten geschrieben.
Grünen und Linkspartei geht der nach hartem Ringen in der Koalition und unter dem Druck von Wirtschaftsverbänden gefundene Kompromiss nicht weit genug. Ein Bündnis von Gewerkschaften, Hilfsorganisationen und Umweltgruppen forderte, das Lieferkettengesetz nachzuschärfen. Gleichzeitig sprachen sich mehr als 50 deutsche Unternehmen für eine wirkungsvollere Regulierung aus.
Das Briefing beleuchtet die bisherige Verwässerung des Lieferkettengesetzes und den gemeinsamen Versuch von Wirtschaftsverbänden und dem Wirtschaftsflügel der Union, das Gesetz im Bundestag ganz zu verhindern.
Bei einer Protestaktion vor dem Reichstagsgebäude in Berlin haben Aktivist*innen der „Initiative Lieferkettengesetz“ Nachbesserungen am geplanten Lieferkettengesetz gefordert. Auch 50 Unternehmen forderten Nachschärfungen an dem Gesetz, darunter Symrise, Tchibo und Beckers Bester.
Der Bundestag sollte die Rechte von Kindern im geplanten Sorgfaltspflichtengesetz stärker berücksichtigen. Das fordern Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland in einem gemeinsamen Appell.
Liveübertragung/Video: Donnerstag, 22. April - der Bundestag debattierte in erster Lesung den Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Die Debatte war auf eine halbe Stunde angesetzt. Anschließend wurde der Entwurf zur Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Das Schreiben von Prof. John G. Ruggie, Autor der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, an drei Bundesminister ist jetzt auch auf Deutsch verfügbar.
Nur ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz kann einen positiven Unterschied für alle Beteiligten machen. Deshalb startet der BNW jetzt eine Kampagne, in der sich Unternehmen für mehr Ambition beim Lieferkettengesetz aussprechen.
Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.
Justizkommissar Reynders lobt deutsche Einigung, bekräftigt aber, dass die Kommission mit ihrem für Juni angekündigten Vorschlag für eine EU-Regelung weiter gehen will.
Das Bundeskabinett hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, mit dem Unternehmen ihren Pflichten zur Einhaltung der Menschenrechte nachkommen sollen.
Entwicklungsminister Gerd Müller im Interview: "Hier in Europa haben wir gute soziale Bedingungen und dank Umweltgesetzen saubere Flüsse und saubere Luft, aber dort, wo unsere Waren hergestellt werden, werden Mensch und Natur ausgebeutet."
Ein hartes Lieferkettengesetz würde die Reputation made in Germany schützen, die für hohe Qualität, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit steht, schreibt der Präsident des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, und kritisiert die Strategie der großen Verbände.
Dass es überhaupt ein Gesetz geben wird, welches deutschen Unternehmen eine Analyse ihrer Menschenrechtsrisiken vorschreibt, ist ein Erfolg, so der Dachverband Kritische Aktionäre. Für einen echten Fortschritt gegenüber dem Status Quo müsse der Bundestag jedoch an etlichen Stellen nachbessern.
Knapp zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kompromisses zum Lieferkettengesetz spricht sich der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung in seinem Abschlussbericht für ein haftungsbewehrtes Gesetz aus.
"Die eingeschränkte Reichweite der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ist die Achillesverse des Entwurfes", schreibt Rechtsanwalt David Krebs im Verfassungsblog.
Philip Banse und Ulf Buermeyer in ihrem Podcast: "Es geht nämlich um die Frage, wie wir alle leben wollen, ohne eine Schneise der Verwüstung über den Planeten zu ziehen, ohne dass wir konsumieren und andere darunter leiden müssen. Denn Unternehmen arbeiten normalerweise eben nicht im luftleeren Raum."
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert in ihrem Kommentar zur Einigung nun die Bundestagsabgeordneten auf, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz müsse auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken, heißt es.
Die Koalition streitet weiter über das Lieferkettengesetz. Eine Spitzenrunde mit Kanzlerin Merkel brachte keine Lösung. In der Woche ab 8. Februar soll es weitergehen.
Seit Monaten gibt es in der Regierung Streit um ein Lieferkettengesetz. Ein Gespräch der Kanzlerin mit den zuständigen Ministern brachte erneut keinen Durchbruch. Doch die Zahl der Befürworter wächst.
Da die Verhandlungen der zuständigen Minister keinen Erfolg gehabt hätten, werde es im Januar ein Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Olaf Scholz geben, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 17. Dezember in Berlin.
Ein Lieferkettengesetz soll die Ausbeutung bei ausländischen Zulieferfirmen verhindern. Doch die Koalition kommt nicht voran. Das Vorhaben, bis Weihnachten eine Lösung zu finden, ist gescheitert.
Das DGCN bot in einer Q&A-Session interessierten Stakeholdern die Möglichkeit, von Anosha Wahidi, Leiterin des Stabs für Nachhaltige Lieferketten im BMZ, mehr über die Pläne des BMZ zum Gesetz zu erfahren. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind hier noch einmal zusammengefasst.
Die Verhandlungen zum Lieferkettengesetz stocken. Wirtschaftsverbände bremsen mit der Sorge vor einem Bürokratiemonster. Dabei hat das Projekt mehr Befürworter als man denken könnte - auch in Konzernen.
Kanzlerin Angela Merkel bremst beim Lieferkettengesetz. Hier wäre ausnahmsweise mal kein Tempolimit sinnvoll. Für ein Lieferkettengesetz zum globalen Schutz von Mensch und Umwelt.
Union und SPD streiten weiter um ein Gesetz, das die Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten garantieren soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erhöht jetzt noch einmal den Druck.
Die evangelische Kirche fordert ein Gesetz für die Beachtung menschenrechtlicher Standards in den Lieferketten von Unternehmen noch in dieser Wahlperiode.
Deutsche Unternehmen sollen verantwortlich sein, wenn Zulieferer Menschenrechte missachten. In einem wichtigen Punkt ist sich die Bundesregierung jedoch uneinig - noch.
Eine Mehrheit der Experten befürwortet ein Lieferkettengesetz. Das zeigte eine Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema "Menschenrechte und Wirtschaft" am Mittwoch, 28. Oktober 2020.
Eine der größten Lobby-Auseinandersetzungen tobt derzeit um das Lieferkettengesetz. Gegen ein solches Gesetz läuft die Wirtschaftslobby in Deutschland Sturm.
Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, fordert Kanzlerin Merkel, die Initiative für ein Lieferkettengesetz ins Parlament zu bringen.
Die IG Metall fordert von der Bundesregierung eine verbindliche Regulierung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit eines Lieferkettengesetz sind auch die Sanktionsmöglichkeiten, heißt es.
Am 24. April, dem 10. Jahrestag des Rana-Plaza-Fabrikeinsturzes, reichten ECCHR und FEMNET auf Grundlage einer von der Gewerkschaft National Garment Workers Federation in Bangladesch durchgeführten Recherche eine Beschwerde nach dem neuen deutschen Lieferkettengesetz ein. Sie werfen dabei IKEA und Amazon vor, ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.
Das ECCHR hat Beschwerde gegen VW, BMW und Mercedes Benz beim BAFA eingereicht und argumentiert, dass die Unternehmen keine Belege präsentiert hätten, die zeigen, dass sie auf das Risiko von Zwangsarbeit in Zulieferbetrieben in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang in angemessener Weise reagieren. Die Beschwerde wird vom Weltkongress der Uiguren und dem Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre unterstützt.
Am 24. April, dem 10. Jahrestag des Rana-Plaza-Fabrikeinsturzes, reichten ECCHR und FEMNET auf Grundlage einer von der Gewerkschaft National Garment Workers Federation in Bangladesch durchgeführten Recherche eine Beschwerde nach dem neuen deutschen Lieferkettengesetz ein. Sie werfen dabei IKEA und Amazon vor, ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.