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Artikel

24 Apr 2023

Autor:
ECCHR,
Autor:
FEMNET,
Autor:
Table.Media

BAFA-Beschwerde im Rahmen des Lieferkettengesetzes: NGOs beschuldigen Amazon und IKEA, durch die Nichtunterzeichnung des Bangladesh Accords Sorgfaltspflichten zu verletzen

'Erster Beschwerdefall nach deutschem Lieferkettengesetz eingereicht', 24. April 2023

„10 Jahre nach Rana Plaza gibt es noch immer Fabriken in Bangladesch, die für internationale Konzerne wie Amazon, IKEA oder Tom Tailor Kleidung produzieren, in denen es kaum Sicherheitskontrollen gibt. Das können wir nicht länger hinnehmen“, sagt Amirul Haque Amin, Präsident und Mitbegründer der National Garment Workers Federation (NGWF).

FEMNET, ECCHR und NGWF reichen auf Grundlage des im Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettengesetzes die erste Beschwerde bei einer deutschen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle [BAFA], ein. Grundlage dafür ist eine im März 2023 in Bangladesch durchgeführte Recherche der Gewerkschaft National Garment Workers Federation (NGWF) bei der Sicherheitsmängel wie fehlende Inspektionen aber auch andere Arbeitsrechtsverletzungen wie mangelnde Gewerkschaftsfreiheit festgestellt wurden.

Und das, obwohl es bereits seit 2013 einen effektiven Mechanismus zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz gibt, den Bangladesch Accord. Das „Abkommen für Gebäudesicherheit und Feuerschutz in Bangladesch“ war eine Reaktion auf den Einsturz des Rana Plaza Gebäudes vor genau 10 Jahren bei dem 1.138 Menschen starben, während sie für internationale Marken nähten. Dennoch haben führende Unternehmen, die in Bangladesch produzieren lassen, das Abkommen oder seinen Nachfolger bis heute nicht unterzeichnet. „Jetzt ist es an der Zeit, das deutsche Gesetz dafür zu nutzen, solche Unternehmen, die nicht freiwillig Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten übernehmen wollen, endlich dazu zu verpflichten“, sagt Dr. Gisela Burckhardt, Vorstandsvorsitzende von FEMNET und Expertin für Menschenrechte in der Bekleidungsindustrie.

Gemeinsam mit ECCHR, das sich mit juristischen Mitteln gegen Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen einsetzt, unterstützt FEMNET die bangladeschische Gewerkschaft NGWF bei der Beschwerde. „Wir sind davon überzeugt, dass die Nichtunterzeichnung eine Verletzung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen darstellt“, so Dr. Miriam Saage-Maaß, Rechtsanwältin und Legal Director des ECCHR. „Nun ist es an der zuständigen deutschen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die Beschwerde zu prüfen. Wir hoffen sehr darauf, dass die Behörde dafür sorgen wird, dass deutsche Unternehmen durch ihre Geschäftspraktiken in Zukunft zu tödlichen Katastrophen wie Rana Plaza nicht mehr beitragen werden.“


Die Frankfurter Rundschau (FR) hat IKEA und Amazon um eine Stellungnahme gebeten und schreibt:

...Ikea teilte am Montag mit, das Unternehmen dulde „unter keinen Umständen Verstöße gegen Menschenrechte oder Sicherheitsstandards in unserer Lieferkette“. Ikea habe eigene Standards, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gingen, hieß es auf FR-Anfrage. Die Anforderungen an die Lieferanten seien im Ikea-Verhaltenskodex Iway festgeschrieben und würde regelmäßig auch in unangekündigten Audits überprüft. Von internationalen Vereinbarungen wie dem Bangladesh Accord wolle Ikea aber unabhängig bleiben.

Kritiker und Kritiker:innen bemängeln, dass bei Programmen wie Iway die Transparenz fehle, da die Ergebnisse von Inspektionen nicht veröffentlicht würden.

Amazon erklärte, der Konzern setze sich dafür ein, „dass die von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen auf eine Weise hergestellt werden, die die Menschenrechte und die Umwelt respektiert“. Man arbeite mit Lieferanten zusammen, „die sich diesen Prinzipien verpflichtet haben“, so eine Amazon-Sprecherin.

Part of the following timelines

Bangladesh: Labour rights orgs, trade unions & workers mark 10th anniversary of Rana Plaza collapse

BAFA-Beschwerden im Rahmen des Lieferkettengesetzes

Umsetzung des Lieferkettengesetzes