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27 Dez 2023

Autor:
CorA-Netzwerk, Kampagne für Saubere Kleidung & Initiative Lieferkettengesetz

Ein Jahr deutsches Lieferkettengesetz: Zivilgesellschaftliche Netzwerke sehen erste positive Wirkungen

Gemeinsame Pressemitteilung des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung, der Kampagne für Saubere Kleidung und der Initiative Lieferkettengesetz : 'Ein Jahr deutsches Lieferkettengesetz: Zivilgesellschaft sieht erste positive Wirkungen'

Nach einem Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ziehen zivilgesellschaftliche Netzwerke eine erste positive Bilanz: Unternehmen intensivieren ihr menschenrechtliches Risikomanagement, Betroffene, Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften beginnen, den Beschwerdemechanismus zu nutzen. Für die Zukunft sehen die Initiative Lieferkettengesetz, die Kampagne für Saubere Kleidung und das CorA-Netzwerk aber auch Verbesserungsbedarf.

Seit dem 1.1.2023 gelten mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erstmals verbindliche Pflichten für bestimmte deutsche Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten. Ab 2024 werden weitere Unternehmen vom LkSG erfasst, während gleichzeitig eine europäische Regelung kurz vor der Vollendung steht.

Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung, kommentiert: „Das erste Jahr Lieferkettengesetz hat gezeigt, dass es wirkt: Organisationen aus unserem Netzwerk reichten gemeinsam mit Betroffenen erste Beschwerden bei der Kontrollbehörde ein, aber auch Unternehmen zeigen deutlich, dass sie an ihren Lieferketten arbeiten und dem Thema mehr Beachtung schenken.“

Dabei betont Drillisch die Verantwortung des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): „Es ist zentral, dass das BAFA gegen die Sorgen kleinerer Unternehmen angeht und klargestellt hat: Die Sorgfaltspflichten dürfen nicht an Zulieferer weitergereicht oder ausgelagert werden. Stattdessen müssen Unternehmen die Risiken partnerschaftlich angehen und ihre eigenen Geschäfts- und Beschaffungspraktiken anpassen.“

Die kürzlich von Wirtschaftsminister Robert Habeck geforderte Aussetzung der Berichtspflichten des Lieferkettengesetzes dürfe jedoch nicht durchgesetzt werden. „Die Berichte über das Risikomanagement und ergriffene Maßnahmen sind keine unnütze Bürokratie, sondern wesentlich, um zu überprüfen, ob Unternehmen angemessen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Sie abzuschwächen wäre sowohl für den Schutz der Betroffenen kontraproduktiv als auch eine Geringschätzung aller Unternehmen, die bereits nach dem LkSG aktiv geworden sind.“

„Das deutsche Lieferkettengesetz bringt wichtige Hebel für Veränderung mit sich“, kommentiert Artemisa Ljarja, Koordinatorin Fallarbeit der Kampagne für Saubere Kleidung, zu den Erfahrungen aus dem Textilsektor, in dem es immer wieder zu Arbeitsrechtsverletzungen kommt. „Unternehmen sind nun verpflichtet, selber Beschwerdemechanismen einzurichten und auf dort eingehende Hinweise von Betroffenen zu reagieren. Dies stärkt die Position der Betroffenen, NGOs und Gewerkschaften im Dialog mit Unternehmen. Entscheidend ist, dass Unternehmen ihre Beschwerdeverfahren bei Arbeiter*innen in der Lieferkette wirklich bekannt machen und Zugänglichkeit und Vertrauen in die Nutzung aufbauen.“

Mit Blick auf das behördliche Beschwerdeverfahren beim BAFA unterstreicht Ljarja: „Betroffene sind nicht nur Expert*innen für die Lage vor Ort, sondern auch für die Frage, was im Einzelfall angemessene und wirksame Maßnahmen sind, um zum Beispiel die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Sie müssen daher umfassend in die Prozesse zur Bearbeitung der Beschwerden eingebunden werden.“

Michelle Trimborn, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz, erläutert in Hinblick auf die kommende EU-Regulierung: „Die Schwächen im deutschen Lieferkettengesetz müssen und können ausgeglichen werden. Mit dem EU-Lieferkettengesetz werden etwa wichtige zivilrechtliche Klagemöglichkeiten für Betroffene hinzukommen. Die Bundesregierung und deutsche Abgeordnete im Europäischen Parlament müssen nun ihren Beitrag für einen zügigen finalen Beschluss der Richtlinie in EU-Rat und Parlament leisten.”

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