Deutschland: 'Der Lieferketten-Backlash – und was trotzdem bleibt'
"Der Lieferketten-Backlash – und was trotzdem bleibt", Februar 2026
Nach langem Ringen hat das Europäische Parlament am 16. Dezember 2025 dem sogenannten Omnibus-I-Paket zugestimmt, das zentrale Regelwerke des European Green Deal »vereinfachen« soll. Tatsächlich hat die Europäische Volkspartei (EVP) damit allerdings nicht vereinfacht, sondern vielmehr die »Brechstange« (Manfred Weber, CSU) an die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) angesetzt und zugleich die Brandmauer gegen Rechtsextreme im EP eingerissen.
Alles in allem ist dies ein signifikanter Backlash für Menschenrechte, Umwelt und Klima, aber auch ein Menetekel für die Demokratie in Europa. Defätismus und Resignation wären dennoch fehl am Platz. Noch im Mai 2025 hatten Bundeskanzler Friedrich Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron die komplette Abschaffung der CSDDD gefordert. Eine breite zivilgesellschaftliche Allianz konnte dies jedoch verhindern und Kernelemente der Richtlinie retten. Auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird damit nicht abgeschafft, sondern muss gemäß Richtlinie teilweise sogar verbessert werden...
Die europäische Richtlinie in ihrer ursprünglichen Fassung von 2024 barg das Potenzial, viele Schwächen des hiesigen Lieferkettengesetzes zu beseitigen, etwa durch eine stärkere Beteiligung von Betroffenen und Zivilgesellschaft und die Einführung einer EU-weit einheitlichen zivilrechtlichen Haftungsregel. Das hätte auch in Deutschland einen deutlich effektiveren Schutz von Menschenrechten und Umwelt ermöglicht...
Dennoch haben die vergangenen Monate gelehrt: Die Lobbymacht des Kapitals ist enorm gewachsen. Ein bisschen sozialer und ökologischer gibt man sich gern, aber wenn es an die Grundfesten des Wirtschaftsmodells und der imperialen Lebensweise geht, wird es ungemütlich. Aus diesem Grunde – und nicht wegen angeblicher Bürokratie – bekämpfen Wirtschaftsverbände und willfährige Politiker:innen Lieferkettengesetze mit harten Bandagen. Eine ambitionierte Umsetzung der (abgeschwächten) CSDDD in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten wird daher alles andere als ein Selbstläufer. Ähnliches gilt für die rechtliche Auseinandersetzung um die Anwendung im Interesse der Menschen, die die Richtlinie schützen soll.