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The non-exhaustive examples below from the adopted text of theCorporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) illustrate how the directive has from the start addressed questions of effectiveness, current supply network/value chain complexity, and feasibility for companies.An earlier version of this compilation was released in February 2024 based on theTrilogue compromise agreement.
Risk-based approach - first focusing on most salient risks
Article 8 (2): As part of the obligation [to identify and assess actual and potential adverse impacts], taking into account relevant risk factors, companies shall take appropriate measures to: (a) map their own operations, those of their subsidiaries and, where related to their chains of activities, those of their business partners, in order to identify general areas where adverse impacts are most likely to occur and to be most severe; (b) based on the results of that mapping, carry out an in-depth assessment of the own operations, those of their subsidiaries and, where related to their chains of activities, those of their business partners, in the areas where adverse impacts were identified to be most likely to occur and most severe.
Article 9 (1): Member States shall ensure that, where it is not feasible to prevent, mitigate, bring to an end or minimise all identified adverse impacts at the same time to their full extent, companies prioritise adverse impacts identified pursuant to Article 8 [...].
Article 9: (2) The prioritisation shall be based on the severity and likelihood of the adverse impacts. (3) Once the most severe and most likely adverse impacts are addressed [...] in a reasonable time, the company shall address less severe and less likely adverse impacts.
Recital 41: [...] When identifying, and assessing the adverse impacts, the company should take into account, based on an overall assessment, possible relevant risk factors, including company-level risk factors, such as whether the business partner is not a company covered by this Directive; business operations risk factors; geographic and contextual risk factors, such as the level of law enforcement with respect to the type of adverse impacts; product and service risk factors; and sectoral risk factors. [...] With a view to limiting the burden on smaller companies created by requests for information [...], companies should exercise restraint with regard to business partners that do not themselves present risks of adverse impacts and privilege reaching out, where reasonable, directly for more detailed information to business partners at levels in the chain of activities where [...] potential or actual adverse impacts are most likely to occur. [...]
For how many levels down does a company have to go? [...] To me, that is the wrong question. [...] The degree of oversight required if you have to do it on a layer-by-layer basis in companies of this size may be beyond anyone’s capacity. My sense is that the answer should not be defined by layers in the supply chain. It should be driven by wherever a company’s due diligence identifies salient human rights risks, no matter where. If your human rights due diligence process turns up a risk, whether it is in the 12th layer or the 2nd layer, that is where you go.
The late Professor John Ruggie, founder of the UN Guiding Principles, in a keynote speech delivered on 23 February 2021
Taking relevant, proportionate, appropriate action - often there are more effective and practicable measures than just 'social auditing'
Article 3 (o): ‘appropriate measures’ means measures that are capable of achieving the objectives of due diligence by effectively addressing adverse impacts in a manner commensurate to the degree of severity and the likelihood of the adverse impact, and reasonably available to the company, taking into account the circumstances of the specific case [...].
Article 10 (1) / 11 (1): [...] To determine the appropriate measures [...], due account shall be taken of:
(a) whether the potential / actual adverse impact is caused only by the company; whether it is caused jointly by the company and its subsidiary or business partner [...]; or whether it is caused only by the company’s business partner [...]
(c) the ability of the company to influence the business partner [...].
Article 10 (2) / 11 (3): Companies shall be required to take the following appropriate measures [to prevent or mitigate potential harms (Article 10) / to bring to an end or minimise actual harms (Article 11)], where relevant:
- / (a) neutralise the [actual] adverse impact or minimise its extent; such measures shall be proportionate to the severity of the adverse impact and to the company’s implication in the adverse impact;
(a) / (b) where necessary [...] develop and implement a prevention / corrective action plan, with reasonable and clearly defined timelines for the implementation of appropriate measures [...]. [T]he prevention / corrective action plan shall be adapted to companies' operations and chain of activities;
(b) / (c) seek contractual assurances from a direct business partner [...]
(d) / (e) make necessary modifications of, or improvements to, the company’s own business plan, overall strategies and operations, including purchasing practices, design and distribution practices;
(e) / (f): provide targeted and proportionate support to an SME which is a business partner of the company, where necessary in light of the resources, knowledge and constraints of the SME [...]
Recital 50 / 57: In order to ensure that appropriate measures for the prevention and mitigation of potential adverse impacts / bringing to an end or minimising of actual adverse impacts are effective, companies should prioritise engagementwith business partners in their chain of activities, instead of terminating the business relationship, as a last resort action after attempting to prevent and mitigate adverse potential impacts without success / to bring actual adverse impacts to an end or minimise their extent without success. [...]
Recital 46 / 54: [...] Contractual assurances should be designed to ensure that responsibilities are shared appropriately by the company and the business partners. [...]
Articl 12 (1): Member States shall ensure that, where a company has caused or jointly caused an actual adverse impact, the company provides remediation. [...]
Article 13 (1): Member States shall ensure that companies take appropriate measures to carry out effective engagement with stakeholders [...].
Recital 65: In order to conduct meaningful human rights and environmental due diligence, companies should take appropriate measures to carry out effective engagement with stakeholders, for the process of carrying out the due diligence actions. [...]
Article 14 (3): Member States shall ensure that companies establish a fair, publicly available, accessible, predictable and transparent procedure for dealing with [...] complaints [...].
Collaboration to increase leverage, in line with applicable law - the CSDDD requirement for collaboration (where relevant) also increases legal certainty under competition law
Article 10 (2) / Article 11 (3): Companies shall be required to take the following appropriate measures, where relevant: [...]
(f) / (g) in compliance with Union law, including competition law, collaborate with other entities, including, where relevant, in order to increase the company's ability to prevent or mitigate the adverse impact / to bring the adverse impact to an end or minimise the extent of such impact, in particular where no other measure is suitable or effective.
Recital 49: It is possible that prevention of potential adverse impacts requires collaboration with another company, for example, at the level of indirect business partner with a company, which has a direct contractual relationship with the indirect business partner in question. [...]. The company should collaborate with the entity which can most effectively prevent or mitigate potential adverse impacts solely or jointly with the company, or other legal entities, while respecting applicable law, in particular competition law.
Recital 52: As regards direct and indirect business partners, industry and multi-stakeholder initiatives can help create additional leverage to identify, mitigate, and prevent adverse impacts. Therefore it should be possible for companies to participate in such initiatives to support the implementation of obligations [...] to the extent that such initiatives are appropriate to support the[ir] fulfilment [...]
The EU’s initiative for a mandatory due diligence law has from its beginning taken into account the aspects of effectiveness, current value chain complexity, and feasibility for companies. During the process, negotiators managed to bring the draft more in line with the risk-based approach from the UN Guiding Principles and OECD Guidelines, to encourage companies to prioritise reasonable, proportionate measures where in the value chain it is most urgent, based on severity and likelihood of abuse. Due diligence is not about companies formalistically policing and ticking the box for each and every (sub)supplier, layer by layer, a presumption apparently held by some actors who then often push for a limitation to the first layer (and subsequently criticise the outcome as too buraucratic, as with the German law and its tier-1 peculiarity, instead of promoting its promising elements). The focus of due diligence is on quality and impact, not bureaucracy, and the CSDDD clearly embodies that. While different stakeholders hold diverging views on certain aspects of the EU directive, and some painful gaps for rightsholders remain due to political and lobby pressure throughout the process, there is overwhelming consensus including among companies that the law is both effective and practicable in improving human rights and environmental protection in business. The CSDDD offers a historic opportunity that cannot be missed.
Johannes Blankenbach, Senior EU/Western Europe Researcher & Representative, BHRRC
No duplication of reporting obligations
Recital 62: [...] Directive 2013/34/EU [Non-Financial Reporting Directive / Corporate Sustainability Due Diligence Directive, via amendments] sets out relevant reporting obligations for the companies covered by this directive [...] In order to avoid duplicating reporting obligations, this Directive should therefore not introduce any new reporting obligations in addition to those under Directive 2013/34/EU for the companies covered by [that] Directive as well as the reporting standards that should be developed under it. [...]
Official guidance for companies to support practical implementation
Article 19 (1): In order to provide support to companies or to Member State authorities on how companies should fulfil their due diligence obligations in a practical manner, and to provide support to stakeholders, the Commission, in consultation with Member States and stakeholders [...] shall issue guidelines [...].
Article 19 (2): These guidelines [...] shall include:
(a) guidance and best practices on how to conduct due diligence [...], particularly, the identification process pursuant to Article 8, the prioritisation of impacts pursuant to Articles 9, appropriate measures to adapt purchasing practices pursuant to Articles 10(2) and 11(3), responsible disengagement pursuant to Articles 10(6) and 11(7), appropriate measures for remediation pursuant to Article 12, and on how to identify and engage with stakeholders [stakeholder engagement constituting a particularly effective and 'non-bureacucratic' way to improve due diligence incl. risk identification/assessment]; (b) practical guidance on the [climate] transition plan as referred to Article 22; (c) sector specific guidance; (d) guidance on the assessment of [...] sectoralrisk factors, including those associated with conflict-affected and high-risk areas; (e) references to data and information sources available for the compliance with the obligations provided for in this Directive, and to digital tools and technologies that could facilitate and support compliance; (f) information on how to share resources and information among companies and other legal entities [...].
Accompanying public support measures for businesses
Article 20 (1): Member States shall, in order to provide information and support to companies and their business partners and stakeholders, set up and operate individually or jointly dedicated websites, platforms or portals. Specific consideration shall be given, in that respect, to the SMEs that are present in the chains of activities of companies. [...]
Article 20 (2): Without prejudice to State aid rules, Member States may financially support SMEs. Member States may also provide support to stakeholders for the purpose of facilitating the exercise of rights laid down in this Directive.
Article 20 (3): The Commission may complement Member State support measures, building on existing Union action to support due diligence in the Union and in third countries and may devise new measures, including facilitation of industry or multi-stakeholder initiatives to help companies fulfil their obligations [...].
Article 21 (1): The Commission shall establish a single helpdesk through which companies may seek information, guidance and support [...].
Part of the following timelines
EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD in Kraft getreten; Mitgliedstaaten haben 2 Jahre für Umsetzung in nationales Recht
Der neunte Menschenrechtsbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte befasst sich unter anderem mit der Exklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, ausbeuterischen Arbeitsbedingungen für Wanderarbeitnehmer*innen sowie der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen.
Die über 50 Mitgliedsorganisationen des FORUM MENSCHENRECHTE fordern in 74 Analysen zu verschiedenen Länder und Themen u.a. die konsequente Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes & die ambitionierte Transposition der EU-Lieferkettenrichtlinie. Außerdem wird bspw. das Stopp des Grünen Wasserstoffprojektes in Namibia und bei der Bekämpfung der Klimakrise auch Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.
Das besondere Format der Branchendialoge hat in den vergangenen fünf Jahren einige positive Wirkungen hervorgebracht – in der Gesamtschau ist die zivilgesellschaftliche Bilanz aber durchwachsen. Zu diesem Schluss kommen an den Branchendialogen beteiligte NGOs in einem neuen Hintergrundpapier. Versuche von Unternehmen, ihre Aktivitäten in den Branchendialogen als Stakeholder Engagement darzustellen, seien vor dem Hintergrund der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD kritisch zu betrachten.
Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, inwieweit das LkSG aufgrund der CSDDD anzupassen ist. Zu den Schwellenwerten des Anwendungsbereiches heißt es wie in einigen weiteren anwaltlichen Analysen, dass wegen des Verschlechterungsverbots nach Art. 1 Abs. 2 CSDDD neben der Arbeitnehmerzahl kein weiterer Umsatzschwellenwert eingeführt werden dürfe.
In dieser Publikation analysiert der Rechtsanwalt Robert Grabosch, LL.M., welche Pflichten für Unternehmen mit der EU-Lieferkettenrichtlinie einhergehen, welcher Schutz für Mensch und Umwelt künftig gewährleistet werden muss und welche Unterschiede zwischen der europäischen Richtlinie und dem deutschen Lieferkettengesetz bestehen.
Die von der Bundesregierung im Zuge des sogenannten „Wachstumspakets“ angekündigte Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes steht im Widerspruch zu EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein von der Umwelt- und Verbraucherorganisation Germanwatch und Oxfam Deutschland im Mai in Auftrag gegebenes und heute veröffentlichtes Rechtsgutachten.
Über 100 (Stand 22. Mai) große Unternehmen, KMU und Netzwerke, darunter Maersk, Aldi Süd Holding, Cisco, Nokia, H&M Group, Scania und Ritter Sport, haben sich im Zuge der finalen formalen Annahmephase zusammengeschlossen, um sich erneut für die Lieferkettenrichtlinie CSDDD auszusprechen und EU-Entscheidungsträger*innen aufzufordern, sie nun final zu bestätigen.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD schafft klare Vorgaben für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen, um Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten zu verhindern und Wettbewerbsvorteile durch Ausbeutung zu beseitigen.
Der EU-Ministerrat hat die CSDDD final verabschiedet. Die Koalition für Konzernverantwortung fordert, dass nun auch die Schweiz ein international abgestimmtes Konzernverantwortungsgesetz einführt.
Die CSDDD ist laut Initiative Lieferkettengesetz ein großer Fortschritt für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in den Wertschöpfungsketten großer Unternehmen, weshalb eine zügige und konsequente Umsetzung in nationales Recht notwendig sei. In ihrer zusammen mit einer Pressemitteilung veröffentlichten Kurzanalyse beleuchtet die Initiative die Stärken und Schwächen der Richtlinie.
Das Europäische Parlament hat neue Gesetze verabschiedet, um Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zur Verantwortung zu ziehen. Das hat auch weitreichende Auswirkungen auf die grössten Unternehmen der Schweiz.
Nach dem Feldzug der FDP stand das EU-Lieferkettengesetz kurz vor dem Aus. In einem dramatischen Verhandlungs-Endspurt ist es der belgischen Ratspräsidentschaft nun doch noch gelungen, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für das wichtige Menschenrechtsvorhaben zu sichern. Und das, obwohl sich Deutschland enthalten hat.
In der EU wurde am Dienstag und Mittwoch ein weiterer Kompromissvorschlag verschickt, weil die EU-Lieferkettenrichtlinie unter den Regierungen keine Mehrheit findet. Dabei kam man den Kritikern des Vorhabens wesentlich entgegen.
Nach Informationen von Euractiv hat die belgische Ratspräsidentschaft noch in letzter Minute Versuche unternommen, eine Lösung für den Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes zu finden.
Wenn die Bundesregierung an ihrer Enthaltung beim EU-Lieferkettengesetz festhält, handelt sie gegen den Willen der deutschen Bevölkerung. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage.
In der deutschen Bevölkerung gibt es derweil eine große Unterstützung für das EU-Lieferkettengesetz: Mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland wollen das Gesetz, wie eine neue repräsentative Umfrage zeigt.
Angesichts einer möglichen deutschen Enthaltung bei der Ratsabstimmung zur EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD fordern 26 Unternehmen und Netzwerke, darunter ALDI SÜD, Bayer, Mars, Primark, KiK, Tchibo, Ritter Sport, VAUDE, FRoSTA und die Global Network Initiative, den Bundeskanzler in einer gemeinsamen Erklärung dringend auf, den im Dezember 2023 erzielten CSDDD-Kompromiss zu sichern. Die Erklärung wurde erstmals am 6. Februar veröffentlicht; seitdem sind weitere Unterzeichner hinzugekommen.
Michaela Streibelt und Daniel Schönfelder kommentieren, warum die Richtlinie im Sinne der Wirtschaft wäre und räumen mit einigen der häufigsten Irrtümer zum Text auf.
Das europäische Lieferkettengesetz war fertig ausgehandelt – dann blockierte die FDP die Verabschiedung. Nun gehen mehrere Grüne die Liberalen scharf an und hoffen auf ein Machtwort des Bundeskanzlers.
"Würde die Richtlinie nicht verabschiedet, könnte es zu einer Fragmentierung der Sorgfaltsplichten der EU-Mitgliedsstaaten kommen", heißt es in der Erklärung.
Der Kinderrechtsaktivist Kailash Satyarthi fordert das Ende der Blockade des EU-Lieferkettengesetzes durch die deutsche Regierung. Ein Scheitern des Regelwerks würde den Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit um Jahrzehnte zurückwerfen.
Der Bundeskanzler gilt nicht als Mann vieler Worte. Im Streit um Deutschlands mögliche Enthaltung bei der Abstimmung über die EU-Lieferkettenrichtlinie fällt dies zunehmend negativ auf.
Die unterzeichnenden Nichtregierungsorganisationen sowie der Europäische
Gewerkschaftsbund mit seinen 93 nationalen Gewerkschaftsorganisationen und zehn
europäischen Gewerkschaftsverbänden fordern den Bundeskanzler auf, die Verschiebung der EU-Ratsentscheidung für die Revision der deutschen Position zu nutzen.
Gemeinsam mit der Mitgliedsorganisation Ekō ruft die Initiative Lieferkettengesetz Olaf Scholz in einer aktuellen Petition auf: Bekennen Sie sich endlich zum EU-Lieferkettengesetz und sagen Sie JA zu Menschenrechten und Umweltschutz!
Nicht nur der Koalitionspartner der ÖVP, sondern auch die Sozialdemokraten wollen den Wirtschaftsminister in der Debatte um das geplante EU-Lieferkettengesetz zu einem Umdenken bewegen.
Als Teile der Bundesregierung das EU-Lieferkettengesetz nicht mittragen wollten, gab es in Brüssel Verwirrung. Staatssekretär Flasbarth stellt sich jetzt klar hinter das Gesetz.
Die FDP blockiert das europäische Lieferkettengesetz und argumentiert, sie schütze deutsche Unternehmen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Guido Zeitler, widerspricht im Interview: Die FDP schade den Unternehmen.
Mit Geheimdiplomatie vorbei am Kabinett versuchen die Liberalen, ihre eigene Agenda durchzusetzen. Diplomaten in Brüssel sind zunehmend irritiert und zweifeln an Deutschlands Verlässlichkeit.
In einem gemeinsamen Appell fordern Kindernothilfe, Save the Children Deutschland, SOS-Kinderdörfer weltweit, terre des hommes Deutschland, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland die Bundesregierung mit Nachdruck auf, dem EU-Gesetzvorhaben zuzustimmen und so den Schutz von Kinderrechten in globalen Lieferketten zu stärken.
Der Ampel-Streit um die geplante deutsche Enthaltung beim Votum für ein EU-Lieferkettengesetz weitet sich aus: Steffi Lemke, Annalena Baerbock und Marco Buschmann lassen ihrem Frust freien Lauf. Die Forderungen nach einem Machtwort des Bundeskanzlers mehren sich.
Die Enthaltung beim EU-Lieferkettengesetz wäre laut Marcel Fratzscher nicht nur ein moralisches Versagen, sondern könnte langfristig vor allem der offenen deutschen Wirtschaft und ihrem wichtigsten Markenkern, der Reputation ihrer Produkte „Made in Germany“, schaden.
Torsten Safarik, der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, erklärt in einem Interview mit ZEIT ONLINE, dass er ein EU-Lieferkettengesetz begrüßen würde.
Katholische Bischöfe Freistetter und Turnovszky richten dringenden Appell an verantwortliche Minister, von angekündigter Zustimmung am 9. Februar nicht abzurücken: Sie schützen damit Menschen, insbesondere Kinder, vor Ausbeutung und leisten einen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung
Amnesty International appelliert an die Bundesregierung ihre Entscheidung zu revidieren. Das EU-Lieferkettengesetz sei ein wichtiger Schritt in Richtung Schutz von Menschenrechten, Klima und Umwelt: Die EU-Mitgliedsstaaten sollten dem Gesetz zustimmen.
Die FDP sieht sich bei ihrer Blockade des EU-Lieferkettengesetzes als Sprachrohr der Wirtschaft. Dabei sprechen sich viele Unternehmen für ein starkes Gesetz aus.
Angesichts der bevorstehenden Abstimmung über die europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) am kommenden Freitag ruft UNI Global Union die Regierungen auf, diese Gesetzgebung zu unterstützen, die für die Verankerung der Menschenrechte in den Geschäftsabläufen und Wertschöpfungsketten von Unternehmen sowie in unseren Volkswirtschaften von entscheidender Bedeutung ist.
Das Bündnis aus mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen verurteilt den Rückzug der Bundesregierung. Er schädige das Ansehen Deutschlands als verlässlicher politischer und wirtschaftlicher Partner in der EU und zeige, welche geringe Priorität Menschenrechte sowie Klima- und Umweltschutz für die Bundesregierung haben.
Laut einer Auswertung der ZEIT von Äußerungen, offenen Briefen und Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden befürworten mehr als 4.000 deutsche und internationale Unternehmen aller Größen ein starkes EU-Lieferkettengesetz. Dafür wurden einzelne Unternehmen und die Mitglieder von Verbänden, die sich positiv zum Gesetz geäußert haben, summiert.
Armin Paasch, Menschenrechtsexperte von Misereor, bezeichnet die Entscheidung als „Einknicken des Bundeskanzlers vor der Wirtschaftslobby“ und einen „Schlag ins Gesicht der Opfer von Brumadinho und Rana Plaza“.
Die SPD-Grundwertekommission plädiert eindringlich für Deutschlands Zustimmung zum EU Trilog-Ergebnis zum CSDDD vom Dezember 2023, obwohl die FDP als Koalitionspartner der Ampel angekündigt hat, diesen europäischen Kompromiss und das im Koalitionsvertrag verankerte Thema nicht mehr mitzutragen. Die Richtlinie müsse auch im Interesse der deutschen Wirtschaft kommen.
Wissenschaftler*innen, die in unterschiedlichen Disziplinen zu Fragen der nachhatligen Transformation der Wirtschaft forschen, lehren und beraten, fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich im EU-Rat aktiv für eine Annahme der CSDDD einzusetzen.
AG Globale Verantwortung appelliert an Minister Kocher, das EU-Lieferkettengesetz bei finaler Abstimmung zu unterstützen. Eine Enthaltung nach jahrelangen Verhandlungen wäre fatal
Auch wenn es an einigen Stellen nachzubessern gilt, zeigt das deutsche LkSG laut den Gewerkschafter*innen Nasir Mansoor und Zehra Khan schon jetzt eine positive Wirkung und schützt Menschenrechte vor Ort - ebenso wie jene Unternehmen, die bereit sind, sich mit den Menschenrechten in ihren Lieferketten zu beschäftigen.
Dagmar Pruin, die Präsidentin des evangelischen Hilfswerks „Brot für die Welt“, hat davor gewarnt, das EU-Lieferkettengesetz scheitern zu lassen. Bundeskanzler Scholz müsse mit seiner Richtlinienkompetenz dafür sorgen, dass Deutschland dem EU-Lieferkettengesetz zustimmt.
Das Bündnis aus mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert Bundeskanzler Olaf Scholz dazu auf, seine Richtlinienkompetenz zu nutzen und dem EU-Lieferkettengesetz zuzustimmen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ermutigt die Bundesregierung, der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bei der finalen Abstimmung Anfang Februar zuzustimmen, statt sich zu enthalten.
Die EU will Unternehmen zur Verantwortung ziehen, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Die FDP will das verhindern. In der Debatte werden Mythen und Fakten häufig vermischt.
Bundeskanzler Scholz in dieser Angelegenheit entscheiden und beschließen, dass die Bundesregierung das Gesetz trotz des Widerstands der FDP unterstützt, schreibt Juliane Kippenberg von Human Rights Watch
Auch das Medienhaus Correctiv berichtet aktuell über Versuche der Wirtschaftslobby, das EU-Lieferkettengesetz in letzter Minute zu stoppen, und die auffällige parallele Kehrtwende der FDP.
Die FDP kündigte per Präsidiumsbeschluss ihre Blockade an, sie wolle die EU-Lieferkettenrichtlinie aufgrund bürokratischer Hürden für Unternehmen stoppen.
Die Initiative Lieferkettengesetz kritisiert die öffentlich gewordenen Vorschläge der Union, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzuschaffen und die im vergangenen Jahr verabschiedete EU-Lieferkettenrichtlinie zu verhindern.
Das Kurzgutachten beleuchtet, welche positiven Effekte das LkSG bereits erzielt hat und wo Kritik an zu viel Bürokratie vor allem auf eine fehlerhafte Umsetzung zurückzuführen ist. Deutlich wird, dass hier gerade die CSDDD Erleichterungen bieten könnte. Mit praxisnahen Handlungsempfehlungen wird aufgezeigt, wie Unternehmen durch den risikobasierten Ansatz sowohl entlastet als auch in ihrer Verantwortung gestärkt werden können.
In einem Statement fordern kleine und mittlere deutsche Unternehmen (KMU) eine Anpassung des Lieferkettengesetzes an die 2024 beschlossenen europäischen Regelungen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, unnötige Belastungen zu vermeiden und Menschenrechts- sowie Umweltschutz effektiv umzusetzen.
Im ersten Teil eines zweiteiligen Blogbeitrags analysiert Finn Schufft (Germanwatch) die angekündigten Änderungen der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und ob diese das angekündigte Ziel der "Vereinfachung" erfüllen.
Germanwatch warnt, dass die geplante Vereinfachung von EU-Gesetzen unter der Omnibus-Initiative die Grundwerte des European Green Deal gefährden und den Schutz von Umwelt sowie Menschenrechten aushöhlen könnte.
In einem Appell sprechen sich 77 Politiker*innen, Unternehmen, Ökonom*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen für den Schutz der EU-Lieferkettenrichtlinie aus.
Das neue Briefing der Initiative Lieferkettengesetz zeigt, dass deutsche, französische und italienische Wirtschaftsverbände eine umfassende Streichliste vorgelegt haben, welche die EU-Lieferkettenrichtlinie vollständig aushöhlen und wirkungslos machen würde.
In der Pressemitteilung der Initiative heißt es u.a.: "Es mehren sich... die Zeichen, dass Teile der EU-Kommission unter dem Deckmantel der ‘Vereinfachung’ einen radikalen Abbau von Menschenrechts- und Umweltschutzregeln anstreben. Wir warnen davor, in diesem Zusammenhang den Regelungsumfang des EU-Lieferkettengesetzes – und damit dessen Wirksamkeit – abzuschwächen."
Viel vom aktuellen Narrativ angeblich überbordender Bürokratie und der Kritik an Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen auf einen "deutschen Sonderweg" bei der Umsetzung zurück, so Germanwatch: Unternehmen und Wirtschaftsprüfungen scheuten davor zurück, das Prinzip der Wesentlichkeit ernst zu nehmen und ihre Berichte auf Auswirkungen, Risiken und Chancen zu beschränken, die für ihre Geschäftsfelder einschlägig sind.
Klassische „command and control“-Regulierung wäre für komplexe Kontexte entlang Lieferketten kaum praktikabel und in John Ruggies Augen für Unternehmen zu rigide, so die Autoren. Auf genau eine solche Ausgestaltung liefe es aber ironischerweise hinaus, wenn der Ruf von Unternehmen nach einer „schlanken“ und „für den Adressaten rechtssicheren“ Regelung erfüllt würde.
Die über 50 Mitgliedsorganisationen des FORUM MENSCHENRECHTE fordern in 74 Analysen zu verschiedenen Länder und Themen u.a. die konsequente Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes & die ambitionierte Transposition der EU-Lieferkettenrichtlinie. Außerdem wird bspw. das Stopp des Grünen Wasserstoffprojektes in Namibia und bei der Bekämpfung der Klimakrise auch Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.
Das besondere Format der Branchendialoge hat in den vergangenen fünf Jahren einige positive Wirkungen hervorgebracht – in der Gesamtschau ist die zivilgesellschaftliche Bilanz aber durchwachsen. Zu diesem Schluss kommen an den Branchendialogen beteiligte NGOs in einem neuen Hintergrundpapier. Versuche von Unternehmen, ihre Aktivitäten in den Branchendialogen als Stakeholder Engagement darzustellen, seien vor dem Hintergrund der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD kritisch zu betrachten.
Über 100 (Stand 22. Mai) große Unternehmen, KMU und Netzwerke, darunter Maersk, Aldi Süd Holding, Cisco, Nokia, H&M Group, Scania und Ritter Sport, haben sich im Zuge der finalen formalen Annahmephase zusammengeschlossen, um sich erneut für die Lieferkettenrichtlinie CSDDD auszusprechen und EU-Entscheidungsträger*innen aufzufordern, sie nun final zu bestätigen.
Die Initiative Lieferkettengesetz kritisiert die öffentlich gewordenen Vorschläge der Union, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzuschaffen und die im vergangenen Jahr verabschiedete EU-Lieferkettenrichtlinie zu verhindern.
Das Kurzgutachten beleuchtet, welche positiven Effekte das LkSG bereits erzielt hat und wo Kritik an zu viel Bürokratie vor allem auf eine fehlerhafte Umsetzung zurückzuführen ist. Deutlich wird, dass hier gerade die CSDDD Erleichterungen bieten könnte. Mit praxisnahen Handlungsempfehlungen wird aufgezeigt, wie Unternehmen durch den risikobasierten Ansatz sowohl entlastet als auch in ihrer Verantwortung gestärkt werden können.
In einem Statement fordern kleine und mittlere deutsche Unternehmen (KMU) eine Anpassung des Lieferkettengesetzes an die 2024 beschlossenen europäischen Regelungen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, unnötige Belastungen zu vermeiden und Menschenrechts- sowie Umweltschutz effektiv umzusetzen.
Im ersten Teil eines zweiteiligen Blogbeitrags analysiert Finn Schufft (Germanwatch) die angekündigten Änderungen der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und ob diese das angekündigte Ziel der "Vereinfachung" erfüllen.
Germanwatch warnt, dass die geplante Vereinfachung von EU-Gesetzen unter der Omnibus-Initiative die Grundwerte des European Green Deal gefährden und den Schutz von Umwelt sowie Menschenrechten aushöhlen könnte.
In einem Appell sprechen sich 77 Politiker*innen, Unternehmen, Ökonom*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen für den Schutz der EU-Lieferkettenrichtlinie aus.
Das neue Briefing der Initiative Lieferkettengesetz zeigt, dass deutsche, französische und italienische Wirtschaftsverbände eine umfassende Streichliste vorgelegt haben, welche die EU-Lieferkettenrichtlinie vollständig aushöhlen und wirkungslos machen würde.
In der Pressemitteilung der Initiative heißt es u.a.: "Es mehren sich... die Zeichen, dass Teile der EU-Kommission unter dem Deckmantel der ‘Vereinfachung’ einen radikalen Abbau von Menschenrechts- und Umweltschutzregeln anstreben. Wir warnen davor, in diesem Zusammenhang den Regelungsumfang des EU-Lieferkettengesetzes – und damit dessen Wirksamkeit – abzuschwächen."
Viel vom aktuellen Narrativ angeblich überbordender Bürokratie und der Kritik an Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen auf einen "deutschen Sonderweg" bei der Umsetzung zurück, so Germanwatch: Unternehmen und Wirtschaftsprüfungen scheuten davor zurück, das Prinzip der Wesentlichkeit ernst zu nehmen und ihre Berichte auf Auswirkungen, Risiken und Chancen zu beschränken, die für ihre Geschäftsfelder einschlägig sind.
Klassische „command and control“-Regulierung wäre für komplexe Kontexte entlang Lieferketten kaum praktikabel und in John Ruggies Augen für Unternehmen zu rigide, so die Autoren. Auf genau eine solche Ausgestaltung liefe es aber ironischerweise hinaus, wenn der Ruf von Unternehmen nach einer „schlanken“ und „für den Adressaten rechtssicheren“ Regelung erfüllt würde.
Die über 50 Mitgliedsorganisationen des FORUM MENSCHENRECHTE fordern in 74 Analysen zu verschiedenen Länder und Themen u.a. die konsequente Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes & die ambitionierte Transposition der EU-Lieferkettenrichtlinie. Außerdem wird bspw. das Stopp des Grünen Wasserstoffprojektes in Namibia und bei der Bekämpfung der Klimakrise auch Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.
Das besondere Format der Branchendialoge hat in den vergangenen fünf Jahren einige positive Wirkungen hervorgebracht – in der Gesamtschau ist die zivilgesellschaftliche Bilanz aber durchwachsen. Zu diesem Schluss kommen an den Branchendialogen beteiligte NGOs in einem neuen Hintergrundpapier. Versuche von Unternehmen, ihre Aktivitäten in den Branchendialogen als Stakeholder Engagement darzustellen, seien vor dem Hintergrund der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD kritisch zu betrachten.
Über 100 (Stand 22. Mai) große Unternehmen, KMU und Netzwerke, darunter Maersk, Aldi Süd Holding, Cisco, Nokia, H&M Group, Scania und Ritter Sport, haben sich im Zuge der finalen formalen Annahmephase zusammengeschlossen, um sich erneut für die Lieferkettenrichtlinie CSDDD auszusprechen und EU-Entscheidungsträger*innen aufzufordern, sie nun final zu bestätigen.