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Artikel

20 Mär 2024

Autor:
Initiative Lieferkettengesetz

Großer Erfolg: Das EU-Lieferkettengesetz kommt doch noch!

Es war ein guter Tag für Menschenrechte und Umweltschutz: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union (COREPER) hat am vergangenen Freitag (15. März) endlich für das EU-Lieferkettengesetz gestimmt – nachdem die FDP und insbesondere Bundesjustizminister Buschmann in den letzten Monaten nichts unversucht gelassen hatten, das Gesetz noch zu Fall zu bringen. Und das, obwohl es eigentlich bereits im Dezember eine Einigung in Europa gegeben hat, an der auch die Bundesregierung mitverhandelt hatte. Doch nach vielen verschobenen Abstimmungen kann das Gesetz nun endlich die letzten offiziellen Schritte nehmen...

Möglich wurde dies nur, weil es auf den letzten Metern massive Zugeständnisse an Bedenkenträger gab. Der neue Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz ist damit an einigen Stellen leider deutlich schwächer ausgefallen, als es die Trilog-Einigung im Dezember vorgesehen hätte:

Weniger Unternehmen erfasst: Frankreich hat im letzten Moment durchgesetzt, dass Unternehmen mehr als doppelt so groß sein müssen wie ursprünglich vereinbart, um unter das Gesetz zu fallen... Wir schätzen, dass durch diese Änderungen die Gesamtzahl der von der CSDDD erfassten EU-Unternehmen von etwa 16.000 auf unter 5.500 sinken wird.

Pflichten für die nachgelagerte Lieferkette weiter eingeschränkt: Um große Mitgliedstaaten wie Italien zufriedenzustellen, wurden in der neu ausgehandelten Vereinbarung die Tätigkeiten, die der Sorgfaltspflicht unterliegen, weiter eingeschränkt. Einzelne Bereiche der nachgelagerten Lieferkette wie Entsorgung, Deponierung, Demontage oder das Recycling von Produkten wurden komplett ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Unternehmen bei diesen Tätigkeiten keine Risiken und Schäden erkennen und darauf reagieren müssen.

Keine Boni für Klimaschutz: Italien und Frankreich haben sich strikt dagegen ausgesprochen, Unternehmen zu verpflichten, ihren Geschäftsführern finanzielle Anreize (d.h. Boni) zu bieten, um die Umsetzung von Klimaschutzplänen zu fördern. Diese Bestimmung hätte darauf abgezielt, den Übergang zur Nachhaltigkeit zu beschleunigen. Zwar müssen die Unternehmen mit dem EU-Lieferkettengesetz Klimapläne vorlegen, trotzdem hat die EU hier eine große Chance vertan.

Und dennoch: Dass das EU-Lieferkettengesetz jetzt wirklich auf dem Weg ist, ist ein Gewinn. Der Paradigmenwechsel ist europaweit gelungen – weg von freiwilligen Selbstverpflichtungen, hin zu verbindlichen Sorgfaltspflichten. Das ist nicht nur für die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen ein großer Erfolg, sondern auch für die deutsche und europäische Zivilgesellschaft, die unermüdlich für dieses Vorhaben gekämpft hat – und sich dabei erfolgreich einer schier übermächtigen Lobby von einflussreichen Industrie- und Unternehmensverbänden entgegengestellt hat.

Formal muss der letzte Kompromiss nun nur noch vom Europaparlament bestätigt werden.

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