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European Union Corporate Sustainability Due Diligence Directive (“CSDDD”)
As Approved by EU Council March 15, 2024:
Summary
Caveats: The Directive must still be approved by the EU Parliament. This summary is based on an unofficial text of the Directive. The summary is not exhaustive, does not constitute legal advice, and is provided for general information only.
Short Summary: The EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (“CSDDD”) will impose legally enforceable obligations on large EU companies, and on large non-EU companies generating significant revenue in the EU, to carry out human rights and environmental due diligence, to prevent or mitigate potential adverse impacts, and to end or minimize actual adverse impacts on human rights and the environment. The due diligence provisions will be enforceable by substantial administrative penalties and enforcement orders, and by civil liability for damages caused by failures to comply.
The Directive will also require large companies to adopt climate change transition plans compatible with the Paris agreement average global warming target and with EU climate neutrality goals.
By Doug Cassel, Emeritus Professor of Law, Notre Dame Law School, USA
Das besondere Format der Branchendialoge hat in den vergangenen fünf Jahren einige positive Wirkungen hervorgebracht – in der Gesamtschau ist die zivilgesellschaftliche Bilanz aber durchwachsen. Zu diesem Schluss kommen an den Branchendialogen beteiligte NGOs in einem neuen Hintergrundpapier. Versuche von Unternehmen, ihre Aktivitäten in den Branchendialogen als Stakeholder Engagement darzustellen, seien vor dem Hintergrund der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD kritisch zu betrachten.
Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, inwieweit das LkSG aufgrund der CSDDD anzupassen ist. Zu den Schwellenwerten des Anwendungsbereiches heißt es wie in einigen weiteren anwaltlichen Analysen, dass wegen des Verschlechterungsverbots nach Art. 1 Abs. 2 CSDDD neben der Arbeitnehmerzahl kein weiterer Umsatzschwellenwert eingeführt werden dürfe.
In dieser Publikation analysiert der Rechtsanwalt Robert Grabosch, LL.M., welche Pflichten für Unternehmen mit der EU-Lieferkettenrichtlinie einhergehen, welcher Schutz für Mensch und Umwelt künftig gewährleistet werden muss und welche Unterschiede zwischen der europäischen Richtlinie und dem deutschen Lieferkettengesetz bestehen.
Die von der Bundesregierung im Zuge des sogenannten „Wachstumspakets“ angekündigte Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes steht im Widerspruch zu EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein von der Umwelt- und Verbraucherorganisation Germanwatch und Oxfam Deutschland im Mai in Auftrag gegebenes und heute veröffentlichtes Rechtsgutachten.
Über 100 (Stand 22. Mai) große Unternehmen, KMU und Netzwerke, darunter Maersk, Aldi Süd Holding, Cisco, Nokia, H&M Group, Scania und Ritter Sport, haben sich im Zuge der finalen formalen Annahmephase zusammengeschlossen, um sich erneut für die Lieferkettenrichtlinie CSDDD auszusprechen und EU-Entscheidungsträger*innen aufzufordern, sie nun final zu bestätigen.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD schafft klare Vorgaben für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen, um Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten zu verhindern und Wettbewerbsvorteile durch Ausbeutung zu beseitigen.
Der EU-Ministerrat hat die CSDDD final verabschiedet. Die Koalition für Konzernverantwortung fordert, dass nun auch die Schweiz ein international abgestimmtes Konzernverantwortungsgesetz einführt.
Die CSDDD ist laut Initiative Lieferkettengesetz ein großer Fortschritt für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in den Wertschöpfungsketten großer Unternehmen, weshalb eine zügige und konsequente Umsetzung in nationales Recht notwendig sei. In ihrer zusammen mit einer Pressemitteilung veröffentlichten Kurzanalyse beleuchtet die Initiative die Stärken und Schwächen der Richtlinie.
Das Europäische Parlament hat neue Gesetze verabschiedet, um Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zur Verantwortung zu ziehen. Das hat auch weitreichende Auswirkungen auf die grössten Unternehmen der Schweiz.
Nach dem Feldzug der FDP stand das EU-Lieferkettengesetz kurz vor dem Aus. In einem dramatischen Verhandlungs-Endspurt ist es der belgischen Ratspräsidentschaft nun doch noch gelungen, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für das wichtige Menschenrechtsvorhaben zu sichern. Und das, obwohl sich Deutschland enthalten hat.
In der EU wurde am Dienstag und Mittwoch ein weiterer Kompromissvorschlag verschickt, weil die EU-Lieferkettenrichtlinie unter den Regierungen keine Mehrheit findet. Dabei kam man den Kritikern des Vorhabens wesentlich entgegen.
Nach Informationen von Euractiv hat die belgische Ratspräsidentschaft noch in letzter Minute Versuche unternommen, eine Lösung für den Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes zu finden.
In der deutschen Bevölkerung gibt es derweil eine große Unterstützung für das EU-Lieferkettengesetz: Mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland wollen das Gesetz, wie eine neue repräsentative Umfrage zeigt.
Wenn die Bundesregierung an ihrer Enthaltung beim EU-Lieferkettengesetz festhält, handelt sie gegen den Willen der deutschen Bevölkerung. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage.
Angesichts einer möglichen deutschen Enthaltung bei der Ratsabstimmung zur EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD fordern 26 Unternehmen und Netzwerke, darunter ALDI SÜD, Bayer, Mars, Primark, KiK, Tchibo, Ritter Sport, VAUDE, FRoSTA und die Global Network Initiative, den Bundeskanzler in einer gemeinsamen Erklärung dringend auf, den im Dezember 2023 erzielten CSDDD-Kompromiss zu sichern. Die Erklärung wurde erstmals am 6. Februar veröffentlicht; seitdem sind weitere Unterzeichner hinzugekommen.
Michaela Streibelt und Daniel Schönfelder kommentieren, warum die Richtlinie im Sinne der Wirtschaft wäre und räumen mit einigen der häufigsten Irrtümer zum Text auf.
Das europäische Lieferkettengesetz war fertig ausgehandelt – dann blockierte die FDP die Verabschiedung. Nun gehen mehrere Grüne die Liberalen scharf an und hoffen auf ein Machtwort des Bundeskanzlers.
"Würde die Richtlinie nicht verabschiedet, könnte es zu einer Fragmentierung der Sorgfaltsplichten der EU-Mitgliedsstaaten kommen", heißt es in der Erklärung.
Der Kinderrechtsaktivist Kailash Satyarthi fordert das Ende der Blockade des EU-Lieferkettengesetzes durch die deutsche Regierung. Ein Scheitern des Regelwerks würde den Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit um Jahrzehnte zurückwerfen.
Der Bundeskanzler gilt nicht als Mann vieler Worte. Im Streit um Deutschlands mögliche Enthaltung bei der Abstimmung über die EU-Lieferkettenrichtlinie fällt dies zunehmend negativ auf.
Die unterzeichnenden Nichtregierungsorganisationen sowie der Europäische
Gewerkschaftsbund mit seinen 93 nationalen Gewerkschaftsorganisationen und zehn
europäischen Gewerkschaftsverbänden fordern den Bundeskanzler auf, die Verschiebung der EU-Ratsentscheidung für die Revision der deutschen Position zu nutzen.
Gemeinsam mit der Mitgliedsorganisation Ekō ruft die Initiative Lieferkettengesetz Olaf Scholz in einer aktuellen Petition auf: Bekennen Sie sich endlich zum EU-Lieferkettengesetz und sagen Sie JA zu Menschenrechten und Umweltschutz!
Nicht nur der Koalitionspartner der ÖVP, sondern auch die Sozialdemokraten wollen den Wirtschaftsminister in der Debatte um das geplante EU-Lieferkettengesetz zu einem Umdenken bewegen.
Als Teile der Bundesregierung das EU-Lieferkettengesetz nicht mittragen wollten, gab es in Brüssel Verwirrung. Staatssekretär Flasbarth stellt sich jetzt klar hinter das Gesetz.
Mit Geheimdiplomatie vorbei am Kabinett versuchen die Liberalen, ihre eigene Agenda durchzusetzen. Diplomaten in Brüssel sind zunehmend irritiert und zweifeln an Deutschlands Verlässlichkeit.
Die FDP blockiert das europäische Lieferkettengesetz und argumentiert, sie schütze deutsche Unternehmen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Guido Zeitler, widerspricht im Interview: Die FDP schade den Unternehmen.
Die Enthaltung beim EU-Lieferkettengesetz wäre laut Marcel Fratzscher nicht nur ein moralisches Versagen, sondern könnte langfristig vor allem der offenen deutschen Wirtschaft und ihrem wichtigsten Markenkern, der Reputation ihrer Produkte „Made in Germany“, schaden.
In einem gemeinsamen Appell fordern Kindernothilfe, Save the Children Deutschland, SOS-Kinderdörfer weltweit, terre des hommes Deutschland, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland die Bundesregierung mit Nachdruck auf, dem EU-Gesetzvorhaben zuzustimmen und so den Schutz von Kinderrechten in globalen Lieferketten zu stärken.
Der Ampel-Streit um die geplante deutsche Enthaltung beim Votum für ein EU-Lieferkettengesetz weitet sich aus: Steffi Lemke, Annalena Baerbock und Marco Buschmann lassen ihrem Frust freien Lauf. Die Forderungen nach einem Machtwort des Bundeskanzlers mehren sich.
Katholische Bischöfe Freistetter und Turnovszky richten dringenden Appell an verantwortliche Minister, von angekündigter Zustimmung am 9. Februar nicht abzurücken: Sie schützen damit Menschen, insbesondere Kinder, vor Ausbeutung und leisten einen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung
Torsten Safarik, der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, erklärt in einem Interview mit ZEIT ONLINE, dass er ein EU-Lieferkettengesetz begrüßen würde.
Amnesty International appelliert an die Bundesregierung ihre Entscheidung zu revidieren. Das EU-Lieferkettengesetz sei ein wichtiger Schritt in Richtung Schutz von Menschenrechten, Klima und Umwelt: Die EU-Mitgliedsstaaten sollten dem Gesetz zustimmen.
Laut einer Auswertung der ZEIT von Äußerungen, offenen Briefen und Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden befürworten mehr als 4.000 deutsche und internationale Unternehmen aller Größen ein starkes EU-Lieferkettengesetz. Dafür wurden einzelne Unternehmen und die Mitglieder von Verbänden, die sich positiv zum Gesetz geäußert haben, summiert.
Angesichts der bevorstehenden Abstimmung über die europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) am kommenden Freitag ruft UNI Global Union die Regierungen auf, diese Gesetzgebung zu unterstützen, die für die Verankerung der Menschenrechte in den Geschäftsabläufen und Wertschöpfungsketten von Unternehmen sowie in unseren Volkswirtschaften von entscheidender Bedeutung ist.
Das Bündnis aus mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen verurteilt den Rückzug der Bundesregierung. Er schädige das Ansehen Deutschlands als verlässlicher politischer und wirtschaftlicher Partner in der EU und zeige, welche geringe Priorität Menschenrechte sowie Klima- und Umweltschutz für die Bundesregierung haben.
Armin Paasch, Menschenrechtsexperte von Misereor, bezeichnet die Entscheidung als „Einknicken des Bundeskanzlers vor der Wirtschaftslobby“ und einen „Schlag ins Gesicht der Opfer von Brumadinho und Rana Plaza“.
Die FDP sieht sich bei ihrer Blockade des EU-Lieferkettengesetzes als Sprachrohr der Wirtschaft. Dabei sprechen sich viele Unternehmen für ein starkes Gesetz aus.
Die SPD-Grundwertekommission plädiert eindringlich für Deutschlands Zustimmung zum EU Trilog-Ergebnis zum CSDDD vom Dezember 2023, obwohl die FDP als Koalitionspartner der Ampel angekündigt hat, diesen europäischen Kompromiss und das im Koalitionsvertrag verankerte Thema nicht mehr mitzutragen. Die Richtlinie müsse auch im Interesse der deutschen Wirtschaft kommen.
Wissenschaftler*innen, die in unterschiedlichen Disziplinen zu Fragen der nachhatligen Transformation der Wirtschaft forschen, lehren und beraten, fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich im EU-Rat aktiv für eine Annahme der CSDDD einzusetzen.
Auch wenn es an einigen Stellen nachzubessern gilt, zeigt das deutsche LkSG laut den Gewerkschafter*innen Nasir Mansoor und Zehra Khan schon jetzt eine positive Wirkung und schützt Menschenrechte vor Ort - ebenso wie jene Unternehmen, die bereit sind, sich mit den Menschenrechten in ihren Lieferketten zu beschäftigen.
AG Globale Verantwortung appelliert an Minister Kocher, das EU-Lieferkettengesetz bei finaler Abstimmung zu unterstützen. Eine Enthaltung nach jahrelangen Verhandlungen wäre fatal
Dagmar Pruin, die Präsidentin des evangelischen Hilfswerks „Brot für die Welt“, hat davor gewarnt, das EU-Lieferkettengesetz scheitern zu lassen. Bundeskanzler Scholz müsse mit seiner Richtlinienkompetenz dafür sorgen, dass Deutschland dem EU-Lieferkettengesetz zustimmt.
Das Bündnis aus mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert Bundeskanzler Olaf Scholz dazu auf, seine Richtlinienkompetenz zu nutzen und dem EU-Lieferkettengesetz zuzustimmen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ermutigt die Bundesregierung, der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bei der finalen Abstimmung Anfang Februar zuzustimmen, statt sich zu enthalten.
Die EU will Unternehmen zur Verantwortung ziehen, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Die FDP will das verhindern. In der Debatte werden Mythen und Fakten häufig vermischt.
Bundeskanzler Scholz in dieser Angelegenheit entscheiden und beschließen, dass die Bundesregierung das Gesetz trotz des Widerstands der FDP unterstützt, schreibt Juliane Kippenberg von Human Rights Watch
Auch das Medienhaus Correctiv berichtet aktuell über Versuche der Wirtschaftslobby, das EU-Lieferkettengesetz in letzter Minute zu stoppen, und die auffällige parallele Kehrtwende der FDP.
Die FDP kündigte per Präsidiumsbeschluss ihre Blockade an, sie wolle die EU-Lieferkettenrichtlinie aufgrund bürokratischer Hürden für Unternehmen stoppen.