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Artículo

1 Jun 2023

Autor:
ver.di

Für ein starkes EU-Lieferkettengesetz – Für faire Löhne und klimabezogene Sorgfaltspflichten

01.06.2023 – Mit der Zustimmung zu einem europäischen Lieferkettengesetz hat das Europäische Parlament einen wichtigen Schritt in Richtung gerechterer globaler Lieferketten getan. Die Abgeordneten sprachen sich am 1. Juni 2023 mehrheitlich für verbindliche Regeln für Unternehmen aus. Die Botschaft ist deutlich: Menschenrechte, Klima und Umwelt müssen zukünftig wirksam vor negativen Einflüssen durch globales Wirtschaften geschützt werden.

Die Initiative Lieferkettengesetz, der auch ver.di angehört, begrüßt insbesondere, dass das EU-Lieferkettengesetz einem konsequent risikobasierten Ansatz folgen soll. Das Gesetz kann so bereits im Vorfeld wirken und dafür sorgen, dass schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Zudem soll das Gesetz nahezu die gesamte Wertschöpfungskette abdecken. Beides zusammen schafft die Voraussetzungen dafür, Menschenrechte und Umwelt dort zu schützen, wo es am schlechtesten um sie bestellt ist, nämlich am Beginn der Lieferkette. Bestätigt hat das EU-Parlament darüber hinaus, dass auch Unternehmen Verantwortung für den Klimaschutz tragen. Das Gesetz fordert von ihnen die Aufstellung und Umsetzung von Klimaschutzplänen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel. [...]

Welche Anforderungen muss das EU-Lieferkettengesetz erfüllen?

Als drittgrößter Wirtschaftsraum der Welt steht die EU deshalb jetzt in der Verantwortung für ein Lieferkettengesetz, das einen entscheidenden Beitrag zu einer global gerechten Wirtschaft leistet. Dafür muss das EU-Lieferkettengesetz mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

  • Es muss ausnahmslos die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette von Unternehmen erfassen, ohne Ausnahmen und Schlupflöcher.
  • Es muss Unternehmen in Haftung nehmen und Geschädigten endlich die Möglichkeit bieten, erfolgreich vor Gerichten in Europa Schadensersatz gegenüber beteiligten Unternehmen einzuklagen.
  • Es muss Unternehmen verpflichten, auch Umwelt und Klima zu schützen.
  • Es muss eine umfassende Beteiligung der Betroffenen und insbesondere von Gewerkschaften und Betriebsräten, deren Expertise in Sachen Arbeitnehmerrechte essentiell für eine wirksame Umsetzung der Sorgfaltspflichten ist, bei der Umsetzung des Gesetzes sicherstellen.

Für uns, die über 220 Mitgliedsorganisationen der Initiative Lieferkettengesetz, ist klar: Yes EU can!

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