abusesaffiliationarrow-downarrow-leftarrow-rightarrow-upattack-typeburgerchevron-downchevron-leftchevron-rightchevron-upClock iconclosedeletedevelopment-povertydiscriminationdollardownloademailenvironmentexternal-linkfacebookfiltergenderglobegroupshealthC4067174-3DD9-4B9E-AD64-284FDAAE6338@1xinformation-outlineinformationinstagraminvestment-trade-globalisationissueslabourlanguagesShapeCombined Shapeline, chart, up, arrow, graphLinkedInlocationmap-pinminusnewsorganisationotheroverviewpluspreviewArtboard 185profilerefreshIconnewssearchsecurityPathStock downStock steadyStock uptagticktooltiptwitteruniversalityweb

Esta página no está disponible en Español y está siendo mostrada en German

Artículo

19 Jul 2021

Autor:
Moritz Koch, Frank Specht & Klaus Stratmann, Handelsblatt

Umweltressort kritisiert Lücken im Sorgfaltspflichtengesetz

12. Juli 2021

Lange stand das Sorgfaltspflichtengesetz auf der Kippe, bis der Bundestag die umstrittene Regelung im Juni schließlich doch verabschiedete...

Doch das Umweltministerium hält den mühsam errungenen Kompromiss für nicht weitgehend genug – und fordert eine Korrektur auf europäischer Ebene. Zwar könne das deutsche Gesetz teilweise als Blaupause für das geplante europäische Lieferkettengesetz dienen [...], schreibt Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth an die Generaldirektorin Umwelt bei der EU-Kommission, Florika Fink-Hooijer.

„Gleichzeitig weist das deutsche Regelwerk mit Blick auf umweltbezogene Belange Lücken auf, die auf europäischer Ebene adressiert werden sollten“, heißt es in dem Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt...

[B]eispielsweise [sei] der Export gefährlicher Stoffe aus Deutschland weiter möglich, auch wenn dadurch in den Empfängerländern durch Verseuchung des Trinkwassers oder der Böden Menschenrechte verletzt würden. Auch müssten in einem EU-Lieferkettengesetz Umweltbelange generell stärker berücksichtigt werden.

Inwieweit der Umweltschutz einbezogen werden sollte, war auch innerhalb der deutschen Regierungskoalition umstritten. Vom Gesetz erfasst ist Umweltzerstörung jetzt nur, wenn sie im Zusammenhang mit konkreten Menschenrechtsverletzungen steht, wenn also beispielsweise die Gesundheit von Beschäftigten geschädigt wurde.

Außerdem werden umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben. Allgemeine Gefahren wie der Klimawandel, etwa durch Waldzerstörung, werden nicht erfasst.

Weil das deutsche Gesetz in erster Linie auf die Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen abziele, sei es schwer gewesen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsbelange umfassend zu berücksichtigen, schreibt Flasbarth. Diesen engen Fokus gebe es auf europäischer Ebene aber nicht...

Línea del tiempo